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Bundesrat verabschiedet Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Unterstützung von Online-Medien geplant

Die Medien sind für unsere direkte Demokratie von zentraler Bedeutung. Sie informieren die Bevölkerung und ermöglichen dadurch wichtige Debatten. Sinkende Erträge machen ihnen jedoch zu schaffen. Um die Rahmenbedingungen für die Medien zu verbessern und ein vielfältiges Angebot in den Regionen zu fördern, hat der Bundesrat beschlossen, die Medien mit einem Massnahmenpaket zu unterstützen. An seiner Sitzung vom 29. April 2020 hat er die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Neben einem Ausbau der indirekten Presseförderung sieht der Bundesrat eine Unterstützung von Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vor. Die Unabhängigkeit der Medien bleibt gewahrt.

Den Medien kommt in unserer direkten Demokratie eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat aber dazu geführt, dass die einheimischen Medien mit einem beträchtlichen Einbruch an Werbe- und Publikumseinnahmen konfrontiert sind. Die Folgen sind ein Stellenabbau, die Zusammenlegung von Redaktionen und ein Rückgang der Medienvielfalt, der sich insbesondere in den Regionen zeigt. Im August 2019 hat sich der Bundesrat darum für ein Massnahmenpaket ausgesprochen. Mit dem Massnahmenpaket will er die Rahmenbedingungen für die Medien verbessern, die Medienvielfalt stärken und die digitale Transformation der Branche unterstützen. Mit der Botschaft an das Parlament konkretisiert der Bundesrat nun seine Vorschläge. Nebst einem Ausbau der indirekten Presseförderung sieht der Bundesrat eine Unterstützung für Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vor. Die Unabhängigkeit der Medien bleibt mit den gewählten Instrumenten gewahrt.

Ausbau der indirekten Presseförderung

Um die Pressevielfalt zu erhalten, soll die indirekte Presseförderung auf alle abonnierten Tages- und Wochenzeitungen ausgeweitet werden. Dazu wird die geltende Auflagenobergrenze von 40’000 Exemplaren aufgehoben, so dass neu auch nationale Zeitungstitel von der Unterstützung profitieren können. Neu werden zudem auch Zeitungen von der Förderung profitieren, welche zu einem sogenannten Kopfblattverbund mit einer Gesamtauflage von durchschnittlich mehr als 100’000 Exemplaren pro Ausgabe gehören. 

Mit den beiden Massnahmen können künftig rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr zusätzlich von der indirekten Presseförderung profitieren. Damit auch die weniger auflagenstarken Titel entlastet werden, wird der Bundesbeitrag von heute 30 auf neu 50 Millionen Franken erhöht. Somit werden alle geförderten Titel von einer höheren Zustellermässigung pro Exemplar profitieren.

Umgesetzt wird diese Massnahme durch eine Anpassung des Postgesetzes. Der Bundesrat wird sodann die notwendigen Anpassungen in der Postverordnung vornehmen.

Förderung von Online-Medien

Um die Medienbranche bei der digitalen Transformation zu unterstützen, sollen neu auch Online-Medien gefördert werden. Dafür will der Bundesrat jährlich 30 Millionen Franken allgemeine Bundesmittel zur Verfügung stellen. Unterstützt werden Online-Medien, die auf Erträge der Leserschaft zählen können. Angerechnet werden Einnahmen aus Online-Abos, Tagespässen oder Einzelabrufen sowie freiwillige Beiträge der Leserschaft. Die Verlage erhalten so einen zusätzlichen Anreiz, digitale Angebote zu entwickeln, die ein zahlungsbereites Publikum erreichen. Die Unterstützung soll wie bei der indirekten Presseförderung an formale Voraussetzungen geknüpft werden, zum Beispiel an die klare Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung, die Ausrichtung auf ein breites Publikum und die Anerkennung von Branchenrichtlinien zur journalistischen Praxis. Umgesetzt wird diese Massnahme durch ein neues auf zehn Jahre befristetes Gesetz.

Die Unterstützung soll sich am Publikumsumsatz bemessen und degressiv ausgestaltet werden. Damit nimmt der Anteil der Unterstützung mit zunehmender Höhe des Umsatzes ab. Dies führt zu einer stärkeren Unterstützung von Medienangeboten mit einer regionalen Ausrichtung. Dabei wird die Marktgrösse der Sprachregionen berücksichtigt.

Weitere Massnahmen für das ganze Mediensystem der Schweiz

Daneben will der Bundesrat die Rahmenbedingungen der elektronischen Medien mit verschiedenen weiteren Massnahmen verbessern. Dazu gehört, dass Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, nationale Nachrichtenagenturen oder Selbstregulierungsorganisationen unterstützt werden. Diese Institutionen sind für das Mediensystem von grosser Bedeutung.

Zusätzlich sieht der Bundesrat vor, dass IT-Projekte unterstützt werden können, vor allem solche, die der ganzen Branche zur Verfügung stehen. Davon profitieren somit unabhängig vom Geschäftsmodell alle Online-Medien, also auch Gratisangebote. Denkbar wäre zum Beispiel, den Aufbau einer gemeinsamen Plattform zu unterstützen.

Dafür ist das Radio- und Fernsehgesetz anzupassen. Finanziert werden diese allgemeinen Massnahmen mit maximal 2 Prozent aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe.

Die Vorlage geht nun zur Beratung an das Parlament.

Medienperspektivbericht von BAKOM und EMEK

Der Bundesrat hat für die Vorbereitung der Botschaft das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Schweizer Medienbranche und der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) einen «Medienperspektivbericht» zu den mittelfristigen Perspektiven der Medienlandschaft Schweiz vorzulegen. Dieser Bericht besteht aus zwei unabhängig voneinander verfassten Teilen.

Der erste Teil beschreibt die Entwicklungen und Herausforderungen der Schweizer Medien in den nächsten fünf Jahren aus der Optik der Branche. Er wurde vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erstellt und fasst die Ergebnisse einer Online-Befragung der Branche und anschliessenden Vertiefungsgesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Medien zusammen. Der zweite Teil wurde von der EMEK verfasst und gibt aus ihrer Sicht eine Einschätzung zur Schweizer Medien- und Kommunikationsordnung in fünf Jahren ab.

(BAKOM, 29.04.2020)


Vernehmlassung zur Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz: Stellungnahmen

Vom 6. Dezember 2019 bis zum 25. März 2020 hörte der Bundesrat die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise zu den Änderungsentwürfen der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) an. Beim UVEK sind 113 Stellungnahmen eingegangen, die unten eingesehen werden können. Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wird veröffentlicht, sobald der Bundesrat diesen zur Kenntnis genommen hat.

(BAKOM, 21.04.2020)