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Newsletter 06/22

Die Crux mit dem Bankengesetz

Liebe Leserin, lieber Leser

Im Februar 2022 veröffentlichte ein
internationales Journalisten-Netzwerk unter dem Begriff «Suisse Secrets»
Angaben zu Kunden der Credit Suisse. Das Netzwerk hatte von einer
anonymen Quelle Unterlagen erhalten, diese analysiert und schliesslich
unter Nennung von Kundennamen Berichte dazu veröffentlicht. Nicht
mitgemacht hatten die Schweizer Medien, weil sie befürchteten, sich nach
dem 2015 revidierten Bankengesetz (BankG) strafbar zu machen. Rechtsanwalt David Zollinger stellt im Beitrag «Die Verwendung von Bankdaten durch Medienschaffende»
fest, dass nach der geltenden Regelung des BankG Bankdaten besser
geschützt sind als beispielsweise Informationen aus dem gesundheitlichen
Intimbereich einer Person. Er befasst sich sodann mit der Frage, wie
«gefährlich» Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG für Medienschaffende
tatsächlich ist, welche Verteidigungsmöglichkeiten existieren und welche
Anpassungen allenfalls vorgenommen werden könnten, wenn die Schweizer
Gesetzgebung die freie Berichterstattung der Medien auch in diesem Punkt
stützen soll.

In einer weiteren Jahresübersicht zur medienrechtlichen Spruchpraxis befasst sich Rechtsanwalt Oliver Sidler mit der Rechtsprechung der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI im Jahr 2021. Unter dem Titel «Der Wunsch nach neutraler Berichterstattung im Lichte der programmrechtlichen Anforderungen»
gelangt er zum Ergebnis, dass die Berichterstattung und Diskussion rund
um das Coronavirus und Verschwörungstheorien wie auch der Wunsch nach
neutraler, sachlicher und emotionsloser Berichterstattung die Entscheide
der UBI im Berichtsjahr prägten.

In Teil 3 der Serie «Meine Diss» macht sich Rechtsanwalt Jascha Schneider-MarfelsGedanken über seine vor 20 Jahren erschienene Doktorarbeit mit dem Titel «Die Rundfunkgebühr in der Schweiz».
Er hatte damals eine Reduktion der Radio- und Fernsehgebühren
gefordert, damit mehr Raum für Wettbewerb entstehe. Heute aber herrsche
auf den Redaktionen aus finanziellen Gründen Ressourcenmangel. Sich mit
der Frage zu befassen, wie künftig Qualitätsjournalismus finanziert
werden könne, sei im Interesse der Demokratie unerlässlich. Die
«Halbierungsinitiative» gebe darauf keine Antwort.

Am 22. Juni 2022 hat das Kantonsgericht Zug einen weiteren Entscheid in der Causa Spiess-Hegglin gegen Ringier
gefällt. Ringier muss gemäss dem Verdikt Informationen zur Eruierung
und Abschätzung des durch persönlichkeitsverletzende Artikel über die
Zuger Landammannfeier 2014 Zug erzielten Gewinns offenlegen, so u.a. die
Page Impressions der Online-Artikel bis zu ihrer Löschung Ende 2018,
Unique-Clients-Zahlen sowie Durchschnittswerte von Ad Impressions auf
«Blick online». Medialex wird den Fall weiterverfolgen und bei Bedarf
analysieren.

Wie üblich finden Sie unter «Aktuelle Entscheide»
die Liste der neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteile der
Bundesgerichte, UBI-Entscheide und der jüngsten Stellungnahmen des
Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.

Der nächste Newsletter erscheint in der ersten Septemberwoche. Stiftungsrat und Redaktion von «Medialex» wünschen Ihnen einen schönen Sommer.

 
Gute Lektüre wünscht Ihnen

Simon Canonica
Redaktor «Medialex»