newsletter 05/24
Praxisübersicht 2023 zum Medienstrafrecht und Tipps zum Umgang mit Bildern und Videos im Internet
Liebe Leserin, lieber LeserPlusieurs appels à la haine jugés par les tribunaux» festgestellt, dass 2023 wie bereits im Vorjahr mehrere Polemiker, z.B. der Holocaust-Leugner Alain Soral, der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass für schuldig befunden wurden. Im Weiteren bestätigte das Bundesgericht den Schuldspruch gegen einen ehemaligen Journalisten, der vor dem Konsum von angeblich vergiftetem Trinkwasser gewarnt hatte, während das Waadtländer Kantonsgericht eine Journalistin freisprach, die einen Immobilienverwalter u.a. als «propriétaire voyou» bezeichnet hatte. Straflos blieben vor dem Bundesstrafgericht Klimaaktivisten, die zum Boykott der Armee aufgerufen hatten, und die Beschwerdekammer für Strafsachen des Kantons Genf entschied, dass Strafbefehle, auch wenn sie nicht rechtskräftig sind, Dritten und insbesondere den Medien zugänglich gemacht werden müssen.
Mit dem heutigen Newsletter publizieren wir die Jahresübersicht 2023 zur Gerichtspraxis im Medienstrafrecht. Die in Lausanne tätigen Rechtsanwältinnen Miriam Mazou und Marie Besse haben im Beitrag «Das Internet ist ein visuelles Medium. Deshalb sind erfolgreiche Inhalte ohne Bilder selten anzutreffen. Wer Videos veröffentlicht, auf Social Media-Plattformen aktiv ist oder Blogbeiträge verfasst, benötigt Bilder. Wer jedoch fremde Bilder unüberlegt verwendet, riskiert das Urheberrecht zu verletzen. Und selbst wer eigene Bilder ins Netz stellt, muss mit Ärger mit Personen rechnen, die auf den Bildern zu sehen sind. Im Beitrag «Bilder und Videos legal im Internet verwenden» zeigt Rechtsanwalt Martin Steiger auf, wie Bilder und Videos im Internet rechtskonform eingesetzt werden können, und er gibt zahlreiche praktische und nützliche Tipps für den Umgang mit Bildern und Videos im Netz.
Wie üblich finden Sie unter «Aktuelle Entscheide» die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, mit UBI-Entscheiden und den jüngsten Stellungnahmen des Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.
Der nächste Newsletter erscheint Anfang Juli 2024.
Gute Lektüre wünscht Ihnen Simon Canonica Redaktor «Medialex»