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newsletter 08/24

Schutz sensibler Daten, Urheberrechte an TV-Formaten und die Jahresübersicht zum Medienzivilrecht

Liebe Leserin, lieber Leser

Der Schutz von Personendaten ist bereits heute in verschiedenen Gesetzen zu finden. Aber genügt dieser Schutz, insbesondere infolge der immer grösseren Verbreitung von Social Media und der Zunahme von Hackerangriffen? In ihrem Beitrag «Schutz sensibler Daten und Medien» konstatieren Ursula Uttinger und Marc Ruef, dass der gesetzliche Schutz zwar besteht und immer wieder Strafanzeigen eingereicht werden. Die privatrechtlichen Klagen, gestützt auf das Datenschutzgesetz, sind jedoch äusserst selten, weshalb es in der Schweiz auch kaum Gerichtsentscheide gibt.

Mit der Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von TV-Formaten hat sich bisher noch kein Schweizer Gericht auseinandergesetzt. Eine Antwort auf diese Frage ist aber entscheidend dafür, ob Fernsehsender bei der Entwicklung neuer TV-Formate bestehende, auch internationale Formate einfach nachahmen dürfen oder ob sie damit die Urheberrechte des Entwicklers des Originalformats verletzen. Rechtsanwalt Marco Maffucci wirft in seinem Beitrag «Weshalb TV-Formate nicht geschützt sind» einen Blick über die Landesgrenzen und setzt sich mit der einschlägigen ausländischen Rechtsprechung auseinander.

Neu auf unserer Website aufgeschaltet ist die Jahresübersicht der Rechtsprechung zum Medienzivil- und -zivilprozessrecht. Louis Wéry und Jonas Dupraz halten im Beitrag «La mince frontière entre vie privée et droit à l’information» fest, dass im Berichtsjahr (November 2022 bis Ende 2023) sowohl auf Bundes-, Kantons- als auch auf internationaler Ebene Urteile zum Persönlichkeitsschutz im Vordergrund standen. So hatte das Bundesgericht einen Fall zu entscheiden, in dem die Privatsphäre des Betroffenen trotz Anonymisierung erheblich verletzt wurde. Auf kantonaler Ebene ist ein Entscheid des Zürcher Handelsgerichts hervorzuheben, der betonte, dass Medien ihre Informationen vor deren Veröffentlichung besonders sorgfältig zu prüfen haben, wenn diese aus Drittquellen stammen. Auf internationaler Ebene hat sodann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Axel Springer gegen Deutschland bestätigt, dass die Pressefreiheit zwar ein Grundrecht darstelle, das jedoch mit dem Schutz des persönlichen Rufs abgewogen werden müsse.

Wie üblich finden Sie unter «Aktuelle Entscheide» die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, mit UBI-Entscheiden und den jüngsten Stellungnahmen des Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.

Der nächste Newsletter erscheint Anfang November.

Gute Lektüre wünscht Ihnen

Simon Canonica
Redaktor «Medialex»

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