newsletter 09/24
Bundesratsansprachen, Nutzung algorhythmischer Empfehlungssysteme und die Jahresübersicht zum Urheberrecht
Liebe Leserin, lieber Leser
Noch steht das Urteil aus; dennoch hat im Oktober die Hauptverhandlung im Zivilprozess von Jolanda Spiess-Hegglin gegen Ringier zur «Blick»-Berichterstattung über die Vorgänge an der Zuger Landammannfeier 2014 grosses Medienecho ausgelöst. Der Grund: Es gibt in der Schweiz bis heute keinen Entscheid, der die Höhe einer Gewinnherausgabe festsetzt, auf die u.a. Anspruch hat, wer durch eine Medienpublikation in seiner Persönlichkeit verletzt worden ist. Um die Präjudizwirkung möglicher ungünstiger Urteile zu vermeiden, haben sich Medienunternehmen in vergleichbaren Fällen bisher mit der Klägerschaft gütlich geeinigt. Rund 430’000 CHF plus Zinsen fordert nun Spiess-Hegglin. Man darf gespannt sein auf den Entscheid des Kantonsgerichts Zug. «Medialex» wird Sie auf dem Laufenden halten.
Drei neue Beiträge sind auf unserer Website aufgeschaltet:
- Das Bundesgericht befasste sich in seinem Entscheid BGer 2C_871/2022 vom 28. August 2024 erstmals mit der programmrechtlichen Zulässigkeit der Bundesratsansprachen im Vorfeld von eidgenössischen Abstimmungen. Im Unterschied zur UBI sieht es in den Ansprachen keine Verletzung des Vielfaltsgebots, denn es handle sich dabei um eine langjährige, in der Bevölkerung akzeptierte demokratische Tradition. Die SRG bilde im Vorfeld von Abstimmungen auch die anderen Positionen ab. Rechtsanwalt Oliver Sidler vertritt in seiner Urteilsbesprechung mit dem Titel «Die Ausstrahlung von Bundesratsansprachen verletzt das rundfunkrechtliche Vielfaltsgebot nicht» jedoch die Auffassung, dass es trotz der politisch wichtigen Funktion der Bundesratsansprachen nicht angehe, diese im Vergleich zu anderen demokratierelevanten Sendungen vor Wahlen und Abstimmungen anders zu behandeln. Es sei zumindest geboten, in einer einleitenden Moderation auf andere Sendungen zu diesem Thema hinzuweisen.
- In der Untersuchung «Recommandation algorithmique et nudging» befasst sich Dr. iur. Johan Rochel mit den normativen Herausforderungen bei der Nutzung algorhythmischer Empfehlungssysteme durch öffentlich-rechtliche Medien. Wie auch andere Sender versuche Radio Télévision Suisse (RTS), über ihre App die Inhaltsempfehlungen für bestimmte Zielgruppen anzupassen und zu optimieren. Der Autor schält die Prinzipien heraus, die bei der legitimen Nutzung solcher Empfehlungssysteme gelten sollten und macht Vorschläge für Bedingungen bei einem algorhythmischen Nudging, die auf den Auftrag von RTS, dessen Werte und Praktiken abgestimmt sind.
- Im sechsten Teil der medienrechtlichen Jahresübersichten gibt ProLitteris-Direktor Philip Kübler einen Überblick über Entscheide und die Rechtsentwicklung im Urheberrecht des Jahres 2023. Er beleuchtet ein Bundesgerichtsurteil über das Honorar für eine unautorisiert genutzte Fotografie, erklärt Neuerungen in zwei Tarifen der Verwertungsgesellschaften zum Kopieren und Speichern und orientiert über den Stand der geplanten, aber umstrittenen Einführung eines gesetzlichen Leistungsschutzes für Medienverlage und Medienschaffende. Ferner stellt er zwei Urteile aus Deutschland zur Urhebernennung bzw. zum Ghostwriting vor und ein Urteil des österreichischen obersten Gerichts, das sich wie das Bundesgericht mit einer unerlaubten Bildnutzung befassen musste.
Wie üblich finden Sie unter «Aktuelle Entscheide» die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, mit UBI-Entscheiden und den jüngsten Stellungnahmen des Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.
Der nächste Newsletter erscheint Anfang Dezember.
Gute Lektüre wünscht Ihnen
Simon Canonica
Redaktor «Medialex»
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