newsletter 07/25
Quellenschutz, Medienhilfe, Zivilurteile
Liebe Leserin, lieber Leser
Die Hausdurchsuchung durch die Zürcher Staatsanwaltschaft beim Finanzportal Inside Paradeplatz von Anfang Juni hat Diskussionen rund um den Quellenschutz für Medienschaffende ausgelöst. Im neu aufgeschalteten Beitrag mit dem Titel «Medienschaffende gehören nicht vor den Strafrichter, aber wir müssen über den Quellenschutz sprechen» befasst sich Staatsanwalt Damian K. Graf mit den Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung von Geheimnisverletzungen im Umfeld medialer Berichterstattung. Diese scheitere regelmässig am umfassenden Quellenschutz. Der Autor schlägt eine punktuelle Neuregelung vor: Das Beschlagnahmeverbot soll auf den Gewahrsamsbereich von Medienschaffenden beschränkt werden. So könnten Ermittlungen gegen tatverdächtige Informanten ermöglicht werden, ohne die journalistische Tätigkeit direkt zu beeinträchtigen. Die Umsetzung einer solchen «Sphärentheorie» würde die faktische Straflosigkeit der Geheimnisverräter beseitigen, ohne die Medienfreiheit zu kompromittieren.
Es ist längst kein Geheimnis mehr: Die Medien und der Journalismus befinden sich in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage und spielen gleichzeitig eine wichtige Rolle für die Demokratie. In ihrer Studie mit dem Titel «Aides aux médias, en particulier les aides cantonales en Suisse romande» macht die frühere Zentralsekretärin des Berufsverbandes der Medienschaffenden «impressum», Dominique Diserens, eine Bestandsaufnahme der kantonalen Medienhilfen in der Westschweiz. Trotz einiger Gemeinsamkeiten wie beispielsweise die Unterstützung der Presseagentur Keystone-SDA, fehle es weitgehend an einer Koordination. Deshalb schlägt die Autorin nach dem Vorbild der Filmbranche die Schaffung einer Westschweizer Stiftung vor. Eine solche hätte u.a. den Vorteil, dass sie die Unabhängigkeit der Medien und Journalistinnen und Journalisten nicht einschränken würde.
«Soupçon bien étayé commence par intérêt public» lautet der Titel der inzwischen vierten Folge der Jahresübersichten. Louis Wéry und Jonas Dupraz besprechen Entscheide zum Medienzivil- und -zivilprozessrecht von 2024 und den ersten zwei Monaten des Jahres 2025. Das Berichtsjahr war geprägt von Urteilen zum Persönlichkeitsschutz und zur Meinungsfreiheit. Das Bundesgericht befasste sich mit der Verdachtsberichterstattung (BGer 5A_56/2024) und den weiterhin strengen Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen gegen periodische Medien (BGer 5A_274/2024). Auf kantonaler Ebene fiel der Entscheid des Kantonsgerichts Zug im landesweit bekannten Streit um die Gewinnherausgabeforderung von Jolanda Spiess-Hegglin gegen Ringier auf. Schliesslich besprechen die Autoren zwei Entscheide europäischer Instanzen, bei denen es um besonders sensible, nämlich medizinische Daten geht (Urteil Cracò gegen Italien) und um die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen (Urteil Real Madrid c. Le Monde).
Unter «Aktuelle Entscheide» finden Sie die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, UBI-Entscheide und Stellungnahmen des Presserats. «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.
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Gute Lektüre wünscht Ihnen
Simon Canonica
Redaktor «Medialex»
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