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Bundesrat lehnt die «Halbierungsinitiative» ab, die Radio- und Fernsehabgabe soll aber sinken

Die Empfangsgebühr soll ab 2029 pro Jahr und Haushalt auf 300 Franken sinken.

Der Bundesrat will die Radio- und Fernsehverordnung anpassen. Die Vernehmlassung dazu dauert bis 1. Februar 2024. Nicht zuletzt will er die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» (Halbierungsinitiative) kontern. Diese empfiehlt er zur Ablehnung.

Mit einem Ja würde der Abgabenanteil am Budget der SRG von heute 1.25 Milliarden auf rund 650 Millionen Franken sinken. «Dies hätte weitreichende Folgen für das publizistische Angebot und die Grösse und Struktur der föderalistisch organisierten SRG», sagte Medienminister Albert Rösti Anfang November in Bern vor den Medien.

Der Bundesrat will der Initiative keine Änderung der Verfassung oder eines Gesetzes entgegenstellen – über solche Gegenvorschläge hätte das Parlament und allenfalls auch das Volk zu befinden. Er bevorzugt einen Gegenvorschlag in seinem Zuständigkeitsbereich; er will die Höhe der Radio- und Fernsehgebühr weiterhin selbst festlegen.

Auch Unternehmen sollen entlastet werden

Die Abgabe für Haushalte will der Bundesrat ab 2027 auf 312 Franken und ab 2029 auf 300 Franken senken. Für Kollektivhaushalte, etwa Heime, wird eine Senkung der Gebühr von heute 670 Franken auf 624 Franken ab 2027 und auf 600 Franken ab 2029 vorgeschlagen.

Zudem sollen ab 2027 über 60’000 Unternehmen von der Abgabe befreit werden. Heute müssen sie Betriebe mit mehrwertsteuerpflichtigem Jahresumsatz von 500’000 Franken zahlen. Neu sollen das nur noch Unternehmen mit 1.2 Millionen Franken Jahresumsatz tun müssen. Damit wären rund 80 Prozent der Unternehmen von der Abgabe befreit.

Bundesverwaltungsgericht kritisiert aktuellen Tarif

Was die Unternehmensabgabe angeht, besteht ohnehin Anpassungsbedarf. Ebenfalls im November hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein Urteil zur Radio- und Fernsehabgabe gefällt, das zu reden gab. Laut seinem Entscheid A_4741/2021 vom 8. November 2023 (https://medialex.ch/bvger-a-4741-2021-rtv-gebuehren/) ist der aktuell gültige degressive Tarif der Radio- und Fernsehabgabe verfassungswidrig. Gemäss Mehrwertsteuergesetz sind Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu einer halben Million Franken von der Abgabe befreit. Für die anderen Unternehmen hat der Bundesrat einen 18- stufigen Tarif in Kraft gesetzt. Dieser verstösst gemäss BVGer gegen das Rechtsgleichheitsgebot. Bei der Analyse der Tarifstufen stellte das Gericht fest, dass kleinere Unternehmen einer wesentlich höheren relativen Steuerbelastung als umsatzstarke Unternehmen unterliegen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Verhältnismässigkeit bleibt der geltende Tarif aber anwendbar. Das BVGer legt dem Bundesrat jedoch nahe, bei der nächsten Überprüfung «eine progressive oder teilweise lineare Ausgestaltung der Unternehmensabgabe in Betracht zu ziehen».

Sparauftrag an die SRG

Von der SRG verlangt der Bundesrat, zu sparen und sich mehr auf audio- und audiovisuelle Angebote auszurichten sowie auf Information, Bildung und Kultur. Bei Unterhaltung und Sport soll der Fokus auf dem liegen, was andere nicht abdecken. Rösti sprach von «mehreren hundert Stellen», die der Umstrukturierung zum Opfer fallen könnten.

Die Senkung der Haushaltabgabe in zwei Etappen verschaffe der SRG eine angemessene Übergangszeit, um die nötigen Sparmassnahmen umzusetzen. Im Rahmen der Konzession wolle der Bundesrat aber festhalten, dass die SRG in allen vier Sprachräumen verankert bleiben müsse, versicherte Rösti.

Die SRG begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Halbierungsinitiative abzulehnen, nimmt die vorgeschlagenen Massnahmen aber mit Sorge zur Kenntnis. Sie will in der nun folgenden Vernehmlassung die zu erwartenden Auswirkungen aufzeigen.

Geändertes Nutzungsverhalten

Der Bundesrat begründet die Senkung der Abgaben auch mit einem geänderten Verhalten der Mediennutzenden. Das Medienbudget der Haushalte habe sich in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden Nutzung von zahlungspflichtigen in- und ausländischen Fernseh- und Streamingangeboten erhöht.

Für die Entlastung der Haushalte sprächen auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Inflation und höhere Mieten. Beim Bund wird davon ausgegangen, dass mit der vom Bundesrat geplanten Abgabensenkung und -befreiung die SRG rund 170 Millionen Franken weniger aus dem Gebührentopf erhalten wird.

SRG/medialex




Neuer Anlauf zum besseren Schutz von Whistleblowern

Ständerat heisst eine entsprechende Motion gut

Mehrere Versuche für einen besseren gesetzlichen Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern sind in der Schweiz bis heute gescheitert. 2020 hatte das Parlament den bisher letzten Anlauf versenkt, worauf der Bundesrat Anfang 2022 bekanntgab, vorläufig keine weiteren Reformanstrengungen zu unternehmen.

Nun startet der Ständerat – gegen den Willen des Bundesrates – einen neuen Anlauf zum besseren Schutz von Whistleblowern in der Schweiz. Er hat in der Herbsstsession eine entsprechende Motion des Zürcher Ständerats Ruedi Noser mit 35 zu 2 Stimmen angenommen, mit der die Schaffung eines Rechtsrahmens, um Whistleblower im privaten Sektor zu schützen, verlangt wird.

Der Ständerat ist auch für eine Erhöhung der maximal möglichen Bussen für Unternehmen im Strafgesetzbuch, dies allerdings knapp (Stichentscheid der Vizepräsidentin Eva Herzog). Hintergrund ist die wachsende Kritik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an der Schweiz, sie unternehme zu wenig gegen Lücken in der Korruptionsbekämpfung.

Als Nächstes wird der Nationalrat den Vorstoss behandeln.

(medialex/sda)




Bundesrat verabschiedet Revision der Postverordnung

Résumé: Le 18 septembre 2020, le Conseil fédéral a adopté la révision de l’ordonnance relative à la loi sur la poste. Les principaux changements concernent la distribution des journaux, la distribution à domicile, l’accusé de réception électronique et des précisions concernant le service universel dans le domaine du trafic des paiements. La révision donne suite à plusieurs motions

Zusammenfassung: Am 18. September 2020 hat der Bundesrat die Revision der Verordnung zum Postgesetz beschlossen. Die hauptsächlichen Änderungen betreffen die Zeitungszustellung, die Hauszustellung, die elektronische Empfangsbestätigung sowie Konkretisierungen bei der Grundversorgung im Zahlungsverkehr. Mit der Revision werden mehrere Motionen umgesetzt.

Zeitpunkt der Zustellung

Erstmals in die Postverordnung aufgenommen wird die Anforderung an den Zeitpunkt der Zustellung von abonnierten Tageszeitungen: So muss die Post künftig in Gebieten ohne Frühzustellung die Tageszeitungen bis spätestens um 12:30 Uhr zustellen. Diese Vorgabe gilt es zu mindestens 95 Prozent zu erfüllen. Die Post muss die Einhaltung dieser Bestimmung in ihrer jährlichen Berichterstattung an die PostCom belegen. Damit setzt der Bundesrat die vom Parlament angenommene Motion «Flächendeckende Postzustellung bis zur Mittagszeit» (Motion Candinas 16.3848) um.

Neue Kriterien bei der Hauszustellung

Die Post ist bislang zur Hauszustellung in alle Siedlungen bestehend aus mindestens fünf ganzjährig bewohnten Häusern verpflichtet. Zusätzlich muss sie in ganzjährig bewohnte Häuser ausserhalb einer Siedlung zustellen, deren Entfernung von der Siedlung nicht mehr als zwei Minuten Fahrzeit beträgt.

Diese Vorschrift wird nun verschärft. Neu ist die Post grundsätzlich zur Hauszustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser verpflichtet. Sie kann die Hauszustellung nur in Ausnahmefällen einstellen oder einschränken. Eine Ausnahme liegt beispielsweise vor, wenn die Gefährdung des Zustellpersonals in Kauf genommen werden müsste. Die Post hat jedoch weiterhin in jedem Fall eine Ersatzlösung anzubieten. Damit werden die zwei vom Parlament angenommenen Motionen zur Hauszustellung umgesetzt (Motion Maire 14.4091, Motion Clottu 14.4075).

Elektronische Empfangsbestätigung

Mit der Revision ergreift der Bundesrat auch die Gelegenheit, die rechtliche Grundlage für die elektronische Zustellgenehmigung von Einschreiben zu schaffen. Die Post kann den Empfängerinnen und Empfängern anbieten, sich eingeschriebene Sendungen mittels elektronisch erteilter Genehmigung direkt zustellen zu lassen. Die Genehmigung ersetzt dabei die physische Unterschrift auf Papier oder einem elektronischen Erfassungsgerät. Dies führt zu mehr Flexibilität, indem eingeschriebene Sendungen z.B. auch bei Abwesenheit empfangen werden können. Der Bundesrat gibt der Post vor, dass die Nutzung der Dienstleistung sowohl für die absendende als auch die empfangende Partei freiwillig sein muss. Daneben legt die Verordnung neu ausdrücklich die postalischen Anforderungen an eine Empfangsbestätigung auf einem elektronischen Erfassungsgerät fest. Der Bundesrat will damit einer möglichen Rechtsunsicherheit bei einer Unterschrift auf einem Pad entgegenwirken.

Grundversorgung im Zahlungsverkehr

Die bisherigen Bestimmungen zu Umfang und Einschränkung der Grundversorgung im Zahlungsverkehr haben sich in der Gerichtspraxis als zu wenig griffig erwiesen. So ging daraus zu wenig klar hervor, dass die Grundversorgung im Zahlungsverkehr nur innerhalb der Schweiz erbracht werden muss und damit keine grenzüberschreitenden Transaktionen umfasst. Auch die Voraussetzungen, wann die Post ausnahmsweise eine Vertragsbeziehung verweigern darf, sind präzisiert worden. So darf die Post in Zukunft insbesondere Kundinnen und Kunden dann von der Benützung der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs ausschliessen, wenn die Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäss der Geldwäschereigesetzgebung einen unverhältnismässig hohen Aufwand verursacht.




Bundesrat verabschiedet Massnahmenpaket zugunsten der Medien

Unterstützung von Online-Medien geplant

Die Medien sind für unsere direkte Demokratie von zentraler Bedeutung. Sie informieren die Bevölkerung und ermöglichen dadurch wichtige Debatten. Sinkende Erträge machen ihnen jedoch zu schaffen. Um die Rahmenbedingungen für die Medien zu verbessern und ein vielfältiges Angebot in den Regionen zu fördern, hat der Bundesrat beschlossen, die Medien mit einem Massnahmenpaket zu unterstützen. An seiner Sitzung vom 29. April 2020 hat er die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Neben einem Ausbau der indirekten Presseförderung sieht der Bundesrat eine Unterstützung von Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vor. Die Unabhängigkeit der Medien bleibt gewahrt.

Den Medien kommt in unserer direkten Demokratie eine zentrale Rolle zu. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat aber dazu geführt, dass die einheimischen Medien mit einem beträchtlichen Einbruch an Werbe- und Publikumseinnahmen konfrontiert sind. Die Folgen sind ein Stellenabbau, die Zusammenlegung von Redaktionen und ein Rückgang der Medienvielfalt, der sich insbesondere in den Regionen zeigt. Im August 2019 hat sich der Bundesrat darum für ein Massnahmenpaket ausgesprochen. Mit dem Massnahmenpaket will er die Rahmenbedingungen für die Medien verbessern, die Medienvielfalt stärken und die digitale Transformation der Branche unterstützen. Mit der Botschaft an das Parlament konkretisiert der Bundesrat nun seine Vorschläge. Nebst einem Ausbau der indirekten Presseförderung sieht der Bundesrat eine Unterstützung für Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vor. Die Unabhängigkeit der Medien bleibt mit den gewählten Instrumenten gewahrt.

Ausbau der indirekten Presseförderung

Um die Pressevielfalt zu erhalten, soll die indirekte Presseförderung auf alle abonnierten Tages- und Wochenzeitungen ausgeweitet werden. Dazu wird die geltende Auflagenobergrenze von 40’000 Exemplaren aufgehoben, so dass neu auch nationale Zeitungstitel von der Unterstützung profitieren können. Neu werden zudem auch Zeitungen von der Förderung profitieren, welche zu einem sogenannten Kopfblattverbund mit einer Gesamtauflage von durchschnittlich mehr als 100’000 Exemplaren pro Ausgabe gehören. 

Mit den beiden Massnahmen können künftig rund 35 Millionen Zeitungsexemplare pro Jahr zusätzlich von der indirekten Presseförderung profitieren. Damit auch die weniger auflagenstarken Titel entlastet werden, wird der Bundesbeitrag von heute 30 auf neu 50 Millionen Franken erhöht. Somit werden alle geförderten Titel von einer höheren Zustellermässigung pro Exemplar profitieren.

Umgesetzt wird diese Massnahme durch eine Anpassung des Postgesetzes. Der Bundesrat wird sodann die notwendigen Anpassungen in der Postverordnung vornehmen.

Förderung von Online-Medien

Um die Medienbranche bei der digitalen Transformation zu unterstützen, sollen neu auch Online-Medien gefördert werden. Dafür will der Bundesrat jährlich 30 Millionen Franken allgemeine Bundesmittel zur Verfügung stellen. Unterstützt werden Online-Medien, die auf Erträge der Leserschaft zählen können. Angerechnet werden Einnahmen aus Online-Abos, Tagespässen oder Einzelabrufen sowie freiwillige Beiträge der Leserschaft. Die Verlage erhalten so einen zusätzlichen Anreiz, digitale Angebote zu entwickeln, die ein zahlungsbereites Publikum erreichen. Die Unterstützung soll wie bei der indirekten Presseförderung an formale Voraussetzungen geknüpft werden, zum Beispiel an die klare Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung, die Ausrichtung auf ein breites Publikum und die Anerkennung von Branchenrichtlinien zur journalistischen Praxis. Umgesetzt wird diese Massnahme durch ein neues auf zehn Jahre befristetes Gesetz.

Die Unterstützung soll sich am Publikumsumsatz bemessen und degressiv ausgestaltet werden. Damit nimmt der Anteil der Unterstützung mit zunehmender Höhe des Umsatzes ab. Dies führt zu einer stärkeren Unterstützung von Medienangeboten mit einer regionalen Ausrichtung. Dabei wird die Marktgrösse der Sprachregionen berücksichtigt.

Weitere Massnahmen für das ganze Mediensystem der Schweiz

Daneben will der Bundesrat die Rahmenbedingungen der elektronischen Medien mit verschiedenen weiteren Massnahmen verbessern. Dazu gehört, dass Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, nationale Nachrichtenagenturen oder Selbstregulierungsorganisationen unterstützt werden. Diese Institutionen sind für das Mediensystem von grosser Bedeutung.

Zusätzlich sieht der Bundesrat vor, dass IT-Projekte unterstützt werden können, vor allem solche, die der ganzen Branche zur Verfügung stehen. Davon profitieren somit unabhängig vom Geschäftsmodell alle Online-Medien, also auch Gratisangebote. Denkbar wäre zum Beispiel, den Aufbau einer gemeinsamen Plattform zu unterstützen.

Dafür ist das Radio- und Fernsehgesetz anzupassen. Finanziert werden diese allgemeinen Massnahmen mit maximal 2 Prozent aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe.

Die Vorlage geht nun zur Beratung an das Parlament.

Medienperspektivbericht von BAKOM und EMEK

Der Bundesrat hat für die Vorbereitung der Botschaft das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Schweizer Medienbranche und der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) einen «Medienperspektivbericht» zu den mittelfristigen Perspektiven der Medienlandschaft Schweiz vorzulegen. Dieser Bericht besteht aus zwei unabhängig voneinander verfassten Teilen.

Der erste Teil beschreibt die Entwicklungen und Herausforderungen der Schweizer Medien in den nächsten fünf Jahren aus der Optik der Branche. Er wurde vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erstellt und fasst die Ergebnisse einer Online-Befragung der Branche und anschliessenden Vertiefungsgesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Medien zusammen. Der zweite Teil wurde von der EMEK verfasst und gibt aus ihrer Sicht eine Einschätzung zur Schweizer Medien- und Kommunikationsordnung in fünf Jahren ab.

(BAKOM, 29.04.2020)


Vernehmlassung zur Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz: Stellungnahmen

Vom 6. Dezember 2019 bis zum 25. März 2020 hörte der Bundesrat die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise zu den Änderungsentwürfen der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) an. Beim UVEK sind 113 Stellungnahmen eingegangen, die unten eingesehen werden können. Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wird veröffentlicht, sobald der Bundesrat diesen zur Kenntnis genommen hat.

(BAKOM, 21.04.2020)




Bundesrat ebnet Weg für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren

An seiner Sitzung vom 27. November 2019 hat der Bundesrat die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen verabschiedet. In der Vernehmlassung ist die Vorlage überwiegend auf Zustimmung gestossen.

An seiner Sitzung vom 27. November 2019 hat der Bundesrat die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen verabschiedet. In der Vernehmlassung ist die Vorlage überwiegend auf Zustimmung gestossen.

Das Bundesgericht hat in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Zwischen den beiden Entscheiden überwies das Parlament die Motion Flückiger-Bäni, welche eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer für alle Haushalte und Unternehmen verlangt. Damit alle Haushalte von einer pauschalen Rückerstattung profitieren können, ohne dass sie ein Rückzahlungsgesuch gestellt haben, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

In seiner Botschaft für das neue Gesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen sieht der Bundesrat vor, maximal 185 Millionen Franken zurückzuzahlen. Ausgangspunkt für diese Summe ist die zu Unrecht auf den Billag-Gebühren erhobene Mehrwertsteuer in der Höhe von 165 Millionen Franken. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat die Frage der Verzinsung nochmals geprüft. Er berücksichtigt neu einen Verzugszins von 5% für 2 Jahre, was 17 Millionen Franken entspricht. Weiter ist eine Reserve von 3 Millionen Franken vorgesehen, falls die Zahl der Haushalte stärker steigt als heute prognostiziert. Aufgrund einer aktuellen Schätzung beträgt die Anzahl der berechtigten Haushalte voraussichtlich 3,7 Millionen. Im Vernehmlassungsentwurf ging der Bundesrat von 3,4 Millionen Haushalten im Auszahlungsjahr aus. Die Berücksichtigung eines Verzugszinses führt dazu, dass die Gutschrift trotz des Anstieges der Haushalte unverändert bleibt. Sie beträgt weiterhin 50 Franken pro Haushalt. Mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat für eine einfache und effiziente Lösung entschieden, die in der Vernehmlassung begrüsst wurde. Diese minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden.

Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen

Entgegen der überwiesenen Motion Flückiger-Bäni ist aus Sicht des Bundesrates für die Unternehmen eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen. Von den 43 Vernehmlassungsteilnehmenden forderten nur fünf eine gesetzliche Grundlage auch für Unternehmen.

Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im 2021 erfolgen. (BAKOM)