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newsletter 10/25

Bekenntnis zur journalistischen Wächterrolle, Entscheid im Bündner Radiostreit und ein Plädoyer für umfassenden Quellenschutz

Liebe Leserin, lieber Leser

Mit der inzwischen legendären, die grundrechtlichen Aspekte der medienrechtlichen Praxis umfassend abdeckenden Abhandlung zum Verfassungsrecht und zur EMRK beschliessen wir die Rechtsprechungsübersichten 2024. Im Beitrag «Schutz der journalistischen Wächterrolle ist mehr als ein blosses Lippenbekenntnis» bespricht und analysiert Professor Franz Zeller über drei Dutzend Entscheide des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Aufgefallen ist ihm u.a., dass das Bundesgericht den rechtlichen Freiraum hartnäckig recherchierender Medienschaffender untermauert oder sogar erweitert hat. 

Anfang Jahr bot das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Vergabe der Radiokonzession für das Versorgungsgebiet «Südostschweiz – Glarus» viel Diskussionsstoff. Rechtsanwältin Mirjam Teitler hatte im April den Entscheid gegen Radio Alpin von Roger Schawinski als «fragwürdig» bezeichnet (Medialex 03/25). Nun hat das BVGer das Revisionsgesuch gegen seinen Entscheid vom Januar abgewiesen und die Konzession definitiv an die Südostschweiz Radio AG vergeben. Deren Anwalt Andreas Meili widerspricht im Beitrag «Bündner Radiostreit: Das Urteil vom Januar folgerte ‘logisch und völlig korrekt’» der Auffassung von RA Teitler und argumentiert, das BVGer habe aus den von der Gesuchstellerin selber getätigten Angaben logische und völlig korrekte Schlüsse gezogen. Ein Revisionsverfahren diene nicht dazu, Versäumnisse der Beschwerdebegründung nachzuholen.

Ebenfalls zu einer in Medialex angestossenen Debatte meldet sich Roger Huber, Chefredaktor von Inside-Justiz, zu Wort. Im Sommer hatte Staatsanwalt Damian K. Graf in seinem Aufsatz zum journalistischen Quellenschutz (medialex 07/25) vorgeschlagen, das Beschlagnahmeverbot solle auf den Gewahrsamsbereich von Medienschaffenden beschränkt werden. So würden Ermittlungen gegen tatverdächtige Informanten ermöglicht, ohne die journalistische Tätigkeit direkt zu beeinträchtigen. Roger Huber hält dies nicht für eine gute Idee: Mehr Effizienz bei der Strafverfolgung würden wir mit weniger Licht in den dunklen Ecken des Staates und der Wirtschaft bezahlen. In seiner Entgegnung «Die Jagd nach Whistleblowern: Was bleibt vom Schweizer Quellenschutz?» weist er darauf hin, dass wir nicht in Erfahrung bringen könnten, wie Banken Steuerschlupflöcher ermöglichen, Behörden in Krisen versagen oder Konzerne Umweltstandards umgehen, wenn Quellen nicht sicher seien. Jeder Eingriff in diesen Schutz habe eine abschreckende Wirkung; investigative Geschichten blieben ungeschrieben. Dies sei in der Schweiz besonders gravierend, weil es hier bis heute kein umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz gebe.

Unter «Aktuelle Entscheide» finden Sie die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte,  UBI-Entscheide und Stellungnahmen des Presserats. «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.

Dies ist der letzte Newsletter des zu Ende gehenden Jahres. Der nächste erscheint Anfang Februar.

Der Medialex-Stiftungsrat und die Redaktion wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins 2026.

Simon Canonica
Redaktor «Medialex»

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