newsletter 03/26
Die eidgenössischen Gerichte stärken das Öffentlichkeitsprinzip
Liebe Leserin, lieber Leser
Wer für Transparenz der öffentlichen Verwaltung kämpft, braucht einen langen Atem. 2022 veröffentlichte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf seiner Website Covid-19-Impfstoffverträge, worin es diverse Stellen geschwärzt hatte. Vier Jahre hat es gedauert, bis nun erste Gerichtsentscheide dazu vorliegen. Im Beitrag «Keine geheimen Covid-19-Impfstoffverträge: BAG zu weitgehender Offenlegung verpflichtet» besprechen die Rechtsanwältinnen Anna Katharina Burri und Zara Fetanat-El Tawil zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) dazu. Dieses stuft die Schwärzungen des BAG zu einem grossen Teil als rechtswidrig ein. In der heutigen «post-Covid-19-Pandemie-Situation» würden bei einer Offenlegung ohne Schwärzungen keine konkreten Beeinträchtigungen behördlicher Massnahmen oder aussenpolitischer Interessen respektive internationaler Beziehungen der Schweiz drohen. Zudem legt das BVGer einen strengen Massstab an bei der Beurteilung, ob konkrete Informationen in den Verträgen vom Geschäftsgeheimnisschutz umfasst sind oder nicht: Soweit kein konkretes Risiko der Schädigung privater Interessen ersichtlich ist, sind Schwärzungen seines Erachtens nicht zulässig.
Mit dem Öffentlichkeitsprinzip befasst sich auch der zweite neue Beitrag auf unserer Website. Daniel Ladanie-Kämpfer analysiert im Beitrag «Ein Jahr der Konsolidierung und der klaren Grenzen» die Rechtsprechung der eidgenössischen Gerichte zum Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) im Jahr 2025. Er stellt fest, dass dabei das Transparenzprinzip weiter gestärkt wurde. So bestätigten sowohl das Bundesgericht (BGer) als auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ihre strenge Rechtsprechung im Hinblick auf vermeintliche Spezialbestimmungen, die dem BGÖ vorgehen. Dabei zeigte sich das BGer als besonders streng und griff gegenüber dem BVGer sogar korrigierend ein. Dieses übernahm dann in seiner weiteren Rechtsprechung die Linie des BGer. Der Autor begrüsst die strikte Orientierung des obersten Gerichts am Regelungskonzept der Ausnahmebestimmungen.
Und dann gibt es noch News aus Lausanne: Ein Genfer Unternehmer und Mitbeschuldigter im Raiffeisenfall deckte mehrere Medien, die ihn im Zuge der Berichterstattung über den grössten Wirtschaftsprozess der letzten Jahre namentlich genannt hatten, mit Klagen ein, bisher – soweit ersichtlich – vor allen Instanzen erfolglos. Nun gibt es in dieser Sache einen ersten Bundesgerichtsentscheid, der dem Unternehmer eine krachende Niederlage bescherte (BGer 5A_405/2025). Das Bundesgericht wies nicht nur dessen Klage gegen die Ringier-Berichterstattung vollumfänglich ab, sondern fällte den Entscheid ohne zur Beschwerde des Unternehmers gegen das Urteil des Obergerichts Aargau auch nur einen Schriftenwechsel durchzuführen. Für «medialex» wird Rechtsanwalt Christoph Born das Urteil demnächst besprechen.
Unter «Aktuelle Entscheide» finden Sie die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, UBI-Entscheide und Stellungnahmen des Presserats. «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.
Der nächste Newsletter erscheint Anfang Mai.
Gute Lektüre wünscht Ihnen
Simon Canonica
Redaktor «Medialex»
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