Publikationsverbot in Sachen «Zuger Landammannfeier» bleibt bestehen
Das Kantonsgericht Zug hat die superprovisorische Verfügung in Sachen von Spiess-Hegglin c. Binswanger bestätigt
Anmerkung:
Medialex hat sich in drei Beiträgen mit der superprovisorischen Verfügung des Kantonsgerichts Zug in Sachen Jolanda Spiess-Hegglin c. Michèle Binswanger vom 4. Mai 2020 auseinandergesetzt: Im Newsletter 05/2020 analysierte Rechtsanwalt Rudolf Mayr von Baldegg die Verfügung unter dem Titel: «Superprovisorisches Verbot gegen eine Buchveröffentlichung». Diese Besprechung führte zu Reaktionen der beiden Verfahrensparteien, die Medialex im Newsletter 06/2020 publizierte: Die Vertreterin der Klägerin, Rechtsanwältin Rena Zulauf, entgegnete unter dem Titel «Die superprovisorische Verfügung ins richtige Licht gerückt«, Rechtsanwalt Matthias Seemann von der Gegenseite nahm im Beitrag «Generelles Verbot, über ein Thema zu berichten, schränkt Medienfreiheit zu stark ein» Stellung.
Nun hat mit Entscheid vom 3. September 2020 das Kantonsgericht Zug die superprovisorische Verfügung bestätigt. Den Entscheid und seine Begründung will Ihnen Medialex nicht vorenthalten, weshalb sie diese nun hier vorfinden,
Den Entscheid des Kantonsgerichts hat Michèle Binswanger beim Obergericht des Kantons Zug angefochen.