Newsletter 07/26
Analyse des oberinstanzlichen Zuger Spiess-Hegglin-Urteils und die Jahresübersicht zum Medienzivilrecht
Liebe Leserin, lieber Leser
Noch vor der Sommerpause erging das vermutlich nicht letzte Urteil im epischen Streit zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und der Ringier AG rund um die Ereignisse an der Zuger Landammannfeier 2014. Das Obergericht des Kantons Zug reduzierte in seinem Urteil vom 19. Juni 2026 die erstinstanzlich zugesprochene Gewinnherausgabe von rund 310’000 CHF auf 140’000 CHF, also auf weniger als die Hälfte. Der Fall liegt unterdessen in Lausanne. Man darf gespannt sein!
In seinem Beitrag «Gewinnschätzung: Gewichtungsmodell mit geringer präjudizieller Bedeutung» analysiert Rechtsanwalt Christoph Born den Entscheid für «Medialex». Wie zuvor das Kantonsgericht bejahte auch das Obergericht den Anspruch auf Gewinnherausgabe sowie die Beweiserleichterungen bezüglich Kausalität und Gewinnermittlung entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichts in den Entscheiden Schnyder, Hirschmann I und Hirschmann II. Das von der Klägerin vorgebrachte Gewichtungsmodell schützte es zwar, hielt aber auch fest, dass eine andere Gewichtung der Artikel durchaus denkbar wäre. Den herauszugebenden Gewinn reduzierte es aus prozessrechtlichen Gründen.
Im zweiten Beitrag mit dem Titel «Vaine croisade d’un prévenu contre des comptes rendus de procès» bieten Louis Wéry und Jonas Dupraz die Jahresübersicht Juli 2025 bis Juni 2026 zum Medienzivilrecht. Der behandelte Zeitraum hat eine reiche Rechtsprechung zum Persönlichkeitsschutz gegenüber den Medien und im digitalen Raum hervorgebracht. So hat z.B. das Bundesgericht entschieden, dass sich die Eigenschaft als relative Person der Zeitgeschichte aus der Aussergewöhnlichkeit des berichteten Ereignisses und nicht aus der vorbestehenden Bekanntheit der betroffenen Person ergebe. Es hat ferner die Anforderungen an eine auf den Gesamteindruck gestützte Rüge präzisiert und daran erinnert, dass eine Persönlichkeitsverletzung ein Eindringen von einer gewissen Intensität voraussetzt. Die kantonalen Gerichte haben sich unter anderem zu vorsorglichen Massnahmen gegen Medien geäussert, zur Wiederholungsgefahr nach Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken, zur Passivlegitimation innerhalb eines Medienkonzerns sowie seit langem wieder einmal zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Gegendarstellung.
Unter «Aktuelle Entscheide» finden Sie die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, UBI-Entscheiden und Stellungnahmen des Presserats. «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.
Der nächste Newsletter erscheint in der ersten Oktoberwoche.
Gute Lektüre wünscht Ihnen
Simon Canonica
Redaktor «Medialex»
P.S.: Vergessen Sie nicht, den Termin für den traditionellen «medialex»-Apéro zu reservieren. Dieser findet am Donnerstag, 29. Oktober, ab 17.00 Uhr in Zürich statt. Der genaue Ort wird noch bekanntgegeben.