Das Verwaltungsgericht Zürich stellt in seinem Urteil VB.2023.00558 vom 24. Oktober 2024 klar, dass WhatsApp-Nachrichten nicht per se vom Anwendungsbereich des Informationszugangsrechts nach IDG ausgeschlossen sind. Es weist die Spitaldirektion des Universitätsspitals Zürich an, ein entsprechendes Einsichtsgesuch eines Journalisten zum Konflikt innerhalb der Herzchirurgie neu zu behandeln. Das...
7. März 2025
WhatsApp bei Behörden: Geheime Chats oder öffentliche Akten?
07März