- Die Schranken des Urheberrechtsgesetzes (URG) erlauben gewisse Nutzungen von Werken ohne Einholung einer vertraglichen Lizenz, und häufig entfällt auch eine Vergütung. Gesetzlich privilegiert werden Tätigkeiten zur Erhaltung und Vermittlung des kulturellen Erbes, Nutzungen, die durch die verfassungsrechtlich garantierten Kommunikationsfreiheiten geschützt werden, sowie kaum kontrollierbare...
8. Mai 2025
Die vergütungsfreien gesetzlichen Schranken für Urheberrechte an Bildern
08Mai