Eine Journalistin wurde von der Genfer Justiz wegen Verletzung des Waffengesetzes verurteilt. Sie hatte im 3D-Druck hergestellte Teile für die Herstellung einer Waffe bestellt, die Teile zusammengebaut, transportiert und aufbewahrt. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Journalistin gut. Es hielt fest, dass sie in Ausübung ihres Berufes gehandelt habe und sich daher auf Art. 10 Abs. 2 EMRK...
4. Juni 2025
Die Pressefreiheit im Lichte des Waffengesetzes
04Juni