Beitrag einreichen

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Checkliste für Beitragseinreichungen

Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.

  • Beitrag umfasst max. 40’000 Zeichen (inkl. Fussnoten, exkl. Leerzeichen).
  • So kurz wie möglich gehalten.
  • Beitrag von 2-3 KollegInnen gegengelesen.
  • Bereit, Verbesserungsvorschläge der Redaktion und des Peer Reviews aufzunehmen.
  • Interessenbindung deklariert.

 

Richtlinien für Autor/innen

Wenn Sie an einer Publikation in Medialex interessiert sind, laden wir Sie dazu ein, Ihren Text in Deutsch oder Französisch mit einer Höchstlänge von 40’000 Zeichen (inkl. Fussnoten, ohne Leerzeichen) an die Redaktion von sui generis, redaktion@medialex.ch. Bitte beachten Sie dabei unsere Publikationsmodalitäten (siehe ganz unten). Der Beitrag wird nach einer kursorischen Prüfung durch die Schriftleitung für das Peer-Review an ein Mitglied des Peer Review Boards (https://medialex.ch/ueber-uns/peer-review/) weitergeleitet. Die Reviewerin oder der Reviewer kann den Beitrag zur unveränderten Publikation empfehlen, eine Überarbeitung verlangen oder die Veröffentlichung in Medialex ablehnen. 

 

Copyright-Vermerk

Creative Commons Lizenz: Autor/innen, die in dieser Zeitschrift publizieren möchten, stimmen den folgenden Bedingungen zu:

  1. Die Autor/innen behalten das Urheberrecht und erlauben der Zeitschrift die Erstveröffentlichung unter einer Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Lizenz, die es anderen erlaubt, die Arbeit unter Nennung der Autor/innenschaft und der Erstpublikation in dieser Zeitschrift zu verwenden.
  2. Die Autor/innen können zusätzliche Verträge für die nicht-exklusive Verbreitung der in der Zeitschrift veröffentlichten Version ihrer Arbeit unter Nennung der Erstpublikation in dieser Zeitschrift eingehen (z.B. sie in Sammelpublikation oder einem Buch veröffentlichen).
  3. Die Autor/innen werden dazu ermutigt, ihre Arbeit parallel zur Einreichung bei dieser Zeitschrift online zu veröffentlichen (z.B. auf den Homepages von Institutionen oder auf ihrer eigenen Homepage), weil so produktive Austauschprozesse wie auch eine frühe und erweiterte Bezugnahme auf das veröffentlichte Werk gefördert werden (siehe The Effect of Open Access).

 

Schutz personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten (Namen und Emailadressen) werden ausschliesslich für die angegebenen Zwecke dieser Zeitschrift verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

Kosten

Für die Publikation eines Beitrages in «Medialex» werden keine Kosten erhoben.

 


 

Publikationsmodalitäten

Allgemeines:

  • Die Texte sollten nach den Regeln der neuen Rechtschreibung abgefasst sein. Die Redaktionsleitung bevorzugt zudem geschlechtsneutrale Formulierungen.
  • Textformatierungen (Fettdruck, Kleindruck, Einzüge etc.) sind nach Möglichkeit zu unterlassen, sofern diese darstellerisch nicht absolut notwendig sind.
  • Ihren Titel, Ihren Beruf und Ihren Arbeitsort geben Sie bitte so an, wie Sie die Angaben veröffentlicht haben wollen.

Umfang:

Untersuchung: 30’000 – 40’000 Zeichen (inkl. Leerzeichen & Fussnoten).
Zusätzlich bitte eine Zusammenfassung von rund 700 – max.1000 Zeichen

Debattenbeitrag: 10’000 – 20’000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).
Zusätzlich bitte eine Zusammenfassung von rund 600 – max. 800 Zeichen

Format:

Am besten ein Word-Dokument – die Redaktion wird den Beitrag ins spezifische Layout einfügen.

Darstellung:

  • Titel & Untertitel (kurz, aussagekräftig, muss Stossrichtung markieren)
  • Vorstellung Autor (Kurzvorstellung siehe oben)
  • Sprache: deutsch oder französisch
  • Zusammenfassung in der Beitragssprache – allenfalls auch in französisch für deutsche Beiträge und umgekehrt. Wenn nötig organisiert «medialex» eine Übersetzung der Zusammenfassung in die andere Sprache.

Fussnoten:

Wenn möglich nur bei den Untersuchungen, nicht aber bei Rechtsprechungsübersichten, Urteilsbesprechungen und Debattenbeiträgen.
Bitte die vollständige bibliographische Angabe bei Erstnennung des Werkes (vgl. Zitierweise).
Nachweise wenn möglich als Endnoten fortlaufend formatieren. Die Fussnotenziffer im Text ist vor das Satzzeichen zusetzen.
                                                                  Beispiel: … Monate vergangen sind 61.

Strutkur:

I .
   1 .
       A.
            a)    
               aa)

Hervorhebungen im Text bitte nur mit Zurückhaltung vornehmen. Sie sind kursiv zu kennzeichnen oder formatieren. Wir bitten, wenn möglich auf Tabellen und graphische Darstellungen zu verzichten.

Zitierweise:

Bestimmungen sind immer mit Gesetzesangabe zu nennen. Absatz und littera sind abzukürzen (Abs., lit.).  
                          Beispiele: Art. 28 ZGB, nicht ZGB 28; Art. 28 Abs. 1 ZGB, nicht Art. 28 I ZGB

 

Stand: 3.10.2020

Über uns

Medialex ist die schweizerische Fachzeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Sie erscheint als Newsletter im Monatsrhythmus (10x jährlich), open access, und enthält Untersuchungen und Brennpunkte zu medienrechtlichen Themen, aktuelle Urteile mit Anmerkungen, Hinweise auf neue medien- und kommunikationsrechtliche Urteile, UBI-Entscheide und Presseratsstellungnahmen sowie auf neue wissenschaftliche Publikationen und Entwicklungen in der Rechtsetzung.

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