Zusätzliche Arbeit für die UBI im Zusammenhang mit Kommentaren in Online-Foren der SRG
Liebe Leserin, lieber LeserÖffentlichkeitsprinzip (medialex 03/24), die Stellungnahmen des Presserates (medialex 04/24) und um das Medienstrafrecht (medialex 05/24), so handelt die vierte von der Spruchpraxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI.
Der Titel des Beitrages von Rechtsanwalt Oliver Sidler lautet: «Erste Praxis der UBI zum Umgang mit Kommentaren im übrigen publizistischen Angebot der SRG». Nach einem umstrittenen Leiturteil des Bundesgerichts muss sich die UBI neuerdings auch mit Fragen zur Löschung oder Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren der SRG befassen. Diese dürfen nicht generell wegen nicht überprüfbaren Behauptungen, Unterstellungen oder Falschinformationen gelöscht werden. In ersten Entscheiden zu dieser Thematik hält die UBI fest, dass Falschinformationen in Kommentaren nur dann eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots darstellen, wenn sich das Publikum deswegen keine eigene Meinung zum Beitrag insgesamt hat bilden können und überdies journalistische Sorgfaltspflichten verletzt worden sind. Mehrere Beschwerden an die UBI, die 2023 gut 30 Verfahren erledigte, betrafen das Fehlen von Fakten in Sendungen oder das Schweigen zu relevanten Themen.
Wie üblich finden Sie unter «Aktuelle Entscheide» die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, mit UBI-Entscheiden und den jüngsten Stellungnahmen des Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.
Die «medialex»-Redaktion wünscht Ihnen einen entspannten, sonnigen Sommer. Der nächste Newsletter erscheint nach der Sommerpause Anfang September 2024.
Und vergessen Sie nicht: Am Donnerstag, 31. Oktober, findet ab 17.00 Uhr an der Universitätstrasse 100 (ProLitteris) in Zürich der traditionelle «medialex»-Apéro statt.
Gute Lektüre wünscht Ihnen
Simon Canonica
Redaktor «Medialex»