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Gerichtsberichterstattung, Falschinformationen und ein aktualisierter Medienbegriff

Liebe Leserin, lieber Leser Vor dreieinhalb Jahren hatte das Bundesgericht in BGE 147 IV 145 eine Verfügung, in der Medienschaffenden verboten wurde, über gewisse Sachverhalte einer Gerichtsverhandlung zu berichten, als verfahrensleitende Verfügung im Sinne von Art. 80 Abs.3 StPO qualifiziert. Eine solche muss weder gesondert ausgefertigt noch begründet werden und sie kann den Parteien auch mündlich eröffnet werden. Diesen Entscheid hatte Thomas Hasler, damals Gerichtsreporter beim Tages-Anzeiger, in «medialex» 10/23 im Beitrag «Das Bundesgericht auf Abwegen» scharf kritisiert.
Hasler selber hat nun als Beschwerdeführer gegen eine vergleichbare Verfügung des Bezirksgerichts Kreuzlingen das Bundesgericht wieder zurück auf den Pfad der Tugend geführt. Rechtsanwalt Christoph Born bespricht im Beitrag «Gerichtsberichterstattung: Bundesgericht zurück auf dem richtigen Weg» den jüngsten Entscheid des obersten Gerichts zur Justizöffentlichkeit (7B_61/2022 vom 25. Juni 2024), in dem Lausanne erklärt, eine Verfügung über den Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Gerichtsverhandlung und der Urteilseröffnung für akkreditierte Gerichtsberichterstattende sei als anfechtbarer Endentscheid anzusehen. Damit stehen akkreditierte Medienschaffende nicht mehr wehrlos da, wenn sie von einem Strafprozess allenfalls sogar willkürlich ausgeschlossen werden.

Falschinformationen sind vor allem in sozialen Medien verbreitet, doch gerade auch (generative) KI-Systeme liefern fleissig solche «Informationen». Sie erreichen ein breites Publikum und ziehen gesellschaftlich gesehen schädliche Wirkungen nach sich. Dem will man u.a. mit Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz entgegenwirken. Untersuchungen zeigen jedoch, dass dies bisher kaum gewirkt hat. Solange die erforderliche Medienkompetenz nicht erreicht wird, wäre es zumindest ein Ansatz, das Publikum davon zu überzeugen, bei solchen «Informationen» präventiv von deren Unrichtigkeit auszugehen. Diese These vertritt Professor Mischa Senn in seinem Beitrag «Die Unrichtigkeitsvermutung als Gebot der Zeit».

In seiner im April erschienenen Dissertation mit dem Titel «Le droit constitutionnel des médias à l’ère numérique» («Medienverfassungsrecht im digitalen Zeitalter») setzt sich Dr. iur. Andrea Frattolillo mit den aktuellen Herausforderungen der Medienwelt auseinander. In der eigens für «medialex» erstellten Zusammenfassung seiner Doktorarbeit bietet er unter dem Titel «Médias, numérique et Constitution» eine «aktualisierte» Definition des verfassungsrechtlichen Begriffs der Medien, eine neue Umschreibung der Medienfreiheit und einen neuen Blick auf die Bundeskompetenz über Radio und Fernsehen.

Wie üblich finden Sie unter «Aktuelle Entscheide» die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, mit UBI-Entscheiden und den jüngsten Stellungnahmen des Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.

Der nächste Newsletter erscheint Anfang Oktober. Gute Lektüre wünscht Ihnen 

Simon CanonicaRedaktor «Medialex» 

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Medialex ist die schweizerische Fachzeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Sie erscheint als Newsletter im Monatsrhythmus (10x jährlich), open access, und enthält Untersuchungen und Brennpunkte zu medienrechtlichen Themen, aktuelle Urteile mit Anmerkungen, Hinweise auf neue medien- und kommunikationsrechtliche Urteile, UBI-Entscheide und Presseratsstellungnahmen sowie auf neue wissenschaftliche Publikationen und Entwicklungen in der Rechtsetzung.

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