Die Berechnung der Gewinnherausgabe, ein Leitfaden zu Bildrechten und nochmals ein Gedanke zur Radiokonzession
Liebe Leserin, lieber Leser
Hohe Wellen hatte im Januar der Entscheid des Kantonsgerichts Zug geworfen, der die Ringier AG verpflichtete, Jolanda Spiess-Hegglin einen Gewinn von über 300’000 CHF herauszugeben. Medialex besprach das Urteil rund um die landesweit bekannt gewordene Zuger Landammannfeier in der Ausgabe 01/2025.
Rechtsanwältin Isabelle Egli und Rechtsanwalt Martin Steiger erklären nun in ihrem Beitrag «So wurde im Fall Spiess-Hegglin die Gewinnherausgabe berechnet» detailliert, wie das Gericht auf den errechneten Nettogewinn für die vier eingeklagten Artikel gekommen ist. Obwohl der Entscheid nicht rechtskräftig sei, komme ihm, so das Autorenteam, Signalwirkung zu. Er mache nicht nur das mögliche Ausmass der finanziellen Folgen von persönlichkeitsverletzenden Publikationen deutlich, sondern zeige konkret, wie die Gewinnherausgabe im Einzelfall berechnet werden könne, aber auch, wie aufwändig und teuer das medienrechtliche Vorgehen in solchen Fällen sei.
Die Schranken des Urheberrechtsgesetzes (URG) erlauben gewisse Nutzungen von Werken ohne Einholung einer vertraglichen Lizenz und häufig auch vergütungsfrei. Gesetzlich privilegiert werden Tätigkeiten zur Erhaltung und Vermittlung des kulturellen Erbes, Nutzungen, die durch die verfassungsrechtlich garantierten Kommunikationsfreiheiten geschützt werden, sowie kaum kontrollierbare Massennutzungen. Der Beitrag «Die vergütungsfreien gesetzlichen Schranken für Urheberrechte an Bildern» von Constanze Semmelmann, Mitglieder der ProLitteris-Geschäftsleitung, ist ein Leitfaden für den urheberrechtlichen Umgang mit Bildern. Er erleichtert die Abgrenzung zwischen generell erlaubten Nutzungen (Lizenzfreiheit) und Lizenzbedürftigkeit (Lizenzpflicht) im Rahmen der individuellen oder kollektiven Verwertung von Bildern.
Wie Rechtsanwältin Mirjam Teitler in ihrem Beitrag zum Urteil A-929/2024 des Bundesverwaltungsgerichts in medialex 03/25 stört sich Publizist Roger Blum daran, dass das Konzessionsgesuch von Roger Schawinski für Radio Alpin Grischa an der sogenannten 3:1-Regel gescheitert ist, wonach einer Praktikantenstelle drei Redaktionsstellen gegenüberstehen müssen. Im Beitrag «Das grosse Ganze im Auge behalten» mahnt er, Wesentlicheres müsse den Ausschlag geben, nämlich, ob das Konzessionsgesuch in der Region für eine freie politische Meinungs- und Willensbildung und kulturelle Entfaltung Gewähr bietet.
Und wie üblich finden Sie unter «Aktuelle Entscheide» die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, mit UBI-Entscheiden und den jüngsten Stellungnahmen des Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.
Der nächste Newsletter erscheint Anfang Juni.
Anregende Lektüre wünscht Ihnen
Simon Canonica
Redaktor «Medialex»
Werden Sie Mitglied!
Um langfristig zu leben, ist Medialex auf Unterstützung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Wir haben keine zahlenden Abonnentinnen und Abonnenten, keine Werbung und keinen Verlag im Hintergrund, die uns finanzieren. Unterstützen Sie uns, indem sie Mitglied der Community werden und jährlich 100 CHF überweisen (Organisationen 150 CHF, Studierende 50 CHF).