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Von Racherezensionen und zahlreichen Urteilen zum Medienstrafrecht

Liebe Leserin, lieber Leser

Wer ein Unternehmen führt, kennt den Ärger mit Racherezensionen. Sie verursachen oft einen Verlust von Kunden. Zwar bieten Plattformenbetreiberinnen Meldetools für unliebsame Bewertungen an, doch der Weg über solche Instrumente ist nicht selten zermürbend. Im Beitrag «Bewerten Sie uns auf Google!› – Zu Risiken und Nebenwirkungen von Internet-Rezensionen» befasst sich Rechtsanwältin Rena Zulauf mit dem mühsamen Kampf gegen Racherezensionen. Im Gegensatz zum benachbarten Deutschland gibt es in der Schweiz kaum Rechtsprechung dazu. Die aktuelle Rechtslage und die passive Rolle von Plattformenbetreiberinnen in der Schweiz ist aus Betroffenensicht unbefriedigend. Es läge am Gesetzgeber, so die Autorin, dem Missbrauch von Bewertungsmöglichkeiten einen wirksamen Riegel zu schieben. Beim zuständigen Departement UVEK ist derzeit eine Vorlage in Ausarbeitung, welche die Plattformregulierung nach europäischem Vorbild anstrebt. Die Publikation eines entsprechenden Entwurfs lässt aber auf sich warten.

Neu auf unserer Website finden Sie die Jahresübersicht 2024 zu den relevanten Entscheiden im Medienstraf- und -strafprozessrecht. Die Rechtsanwältinnen Miriam Mazou und Marie Besse besprechen im Beitrag «Consultation de prononcés pénaux non anonymisés et premiers arrêts du Tribunal fédéral sur la discrimination à raison de l’orientation sexuelle» eine Reihe von Urteilen des Bundesgerichts, das sich wie schon in den Vorjahren mit mehreren Polemikern wie Alain Soral zu befassen hatte, die wegen Diskriminierung und Aufstachelung zu Hass verurteilt wurden. Festgehalten hat Lausanne an den strengen Grundsätzen, die für den vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit in Strafverfahren gelten. Besprochen werden zudem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Einsichtnahme in nicht anonymisierte Strafurteile sowie zwei kantonale Entscheide.

Célian Hirsch und Sébastien Picard analysieren im Beitrag «Die Pressefreiheit im Lichte des Waffengesetzes» ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts, das die Beschwerde einer Journalistin guthiess, die von der Genfer Justiz wegen Verletzung des Waffengesetzes verurteilt worden war. Sie hatte im 3D-Druck hergestellte Teile für die Herstellung einer Waffe bestellt, die Teile zusammengebaut, transportiert und aufbewahrt. Das Bundesgericht hielt der Journalistin zugute, sie habe in Ausübung ihres Berufes gehandelt und sich daher zu Recht auf Art. 10 Abs. 2 EMRK berufen. Nach dieser Bestimmung verstösst eine Bestrafung gegen die Meinungsfreiheit, wenn sie in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig ist. Die Gefährdung sei im konkreten Fall bloss abstrakt und gering gewesen, denn die Waffe sei unbrauchbar gewesen, versteckt transportiert und sicher gelagert worden. Die Autoren begrüssen den Entscheid und werfen zudem einen Blick auf die Definition des Begriffs Waffe in den USA und in der EU.

Unter «Aktuelle Entscheide» finden Sie die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, mit UBI-Entscheiden und den jüngsten Stellungnahmen des Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.

Der nächste Newsletter erscheint Anfang Juli.

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Simon Canonica
Redaktor «Medialex»

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Medialex ist die schweizerische Fachzeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Sie erscheint als Newsletter im Monatsrhythmus (10x jährlich), open access, und enthält Untersuchungen und Brennpunkte zu medienrechtlichen Themen, aktuelle Urteile mit Anmerkungen, Hinweise auf neue medien- und kommunikationsrechtliche Urteile, UBI-Entscheide und Presseratsstellungnahmen sowie auf neue wissenschaftliche Publikationen und Entwicklungen in der Rechtsetzung.

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