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Leitfaden zu den Bildrechten und drei medienrechtlich bedeutende Urteile

Liebe Leserin, lieber Leser

Die raschen technischen Entwicklungen sind Anlass, die bewährten Rechte in Erinnerung zu rufen, die im Werkschaffen und Werkvermitteln gelten. Mit seinem «ABC der Bildrechte» präsentiert ProLitteris-Direktor Philip Kübler eine Zusammenfassung der Regeln und gibt Empfehlungen im Zusammenhang mit Bildrechten. Den Schwerpunkt bildet das Urheberrecht. Der umfassende, hilfreiche Leitfaden folgt einer Gliederung, die mit alphabetisch abfolgenden Zwischentiteln gestaltet ist: A bis F erläutern die Grundlagen der Bildrechte, G und H die Einnahmen mit Bildrechten, I bis K drei wichtige Ausnahmen, L bis U besondere Konstellationen, und V bis Z die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaftenen.

Zwei wegen Verleumdung beschuldigte, dann aber freigesprochene Journalisten verlangten, dass ihre Verteidigungskosten (fast 23’000 CHF) dem Staat aufzuerlegen seien, denn die zu den Verfahrenskosten verurteilte Strafantragstellerin sei insolvent. Sie erhielten vor dem Genfer Cour de Justice recht. Rechtsanwalt Matthias Schwaibold bespricht dieses Urteil im Beitrag «Kostenrisiko für freigesprochene Journalisten verstösst gegen Meinungsfreiheit». Die Bestimmungen über die Kostentragung der StPO müssten, so das Gericht, im Lichte übergeordneten Rechts – Medienfreiheit (Art. 17 BV), Drittwirkung (Art. 35 BV) und EMRK (Art. 10) – ausgelegt werden. Die Überwälzung des Kostenrisikos könnte einen «chilling effect» auf Medienschaffende haben und würde daher gegen die Meinungsfreiheit gemäss Art. 10 EMRK verstossen. Der Autor begrüsst den Entscheid inhaltlich; die Begründung überzeugt ihn aber nicht ganz, er hält sie für «schlaumeierisch».

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte in einem Beitrag der SRF-Tagessschau über die Einstellung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots gesehen. Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde der SRG hiess das Bundesgericht im Urteil 2C_484/2024 vom 6. August 2025 gut. Im Beitrag «Justizkritik und die Grenzen der journalistischen Sorgfaltspflichten» analysiert Rechtsanwalt Oliver Sidler diesen Entscheid. Während die UBI insbesondere die Aussage eines Journalisten, es gebe einen «fürsorglichen Funktionärsschutz», als schwerwiegenden Vorwurf qualifizierte, der den Betroffenen zur Stellungnahme hätte unterbreitet werden müssen, befand das Bundesgericht, der Vorwurf habe nicht derart schwer gewogen, dass es unerlässlich gewesen sei, die für die Einstellungsverfügung verantwortlichen Bundesanwälte in der Sendung darauf reagieren zu lassen. Bei der Aussage des Journalisten handle es sich um hinzunehmende Staats- bzw. Justizkritik. Nach Meinung des Autors ist die Argumentation des Bundesgerichts zutreffend; allerdings fehlten im strittigen Beitrag wesentliche Informationen zur Begründung der Einstellungsverfügung, weshalb es kaum möglich gewesen sei, sich ein zuverlässiges Bild zu den im Beitrag vermittelten Tatsachen und Auffassungen zu machen.

Mit dem kürzlich publizierten Urteil 5A_519/2024 vom 4. Juli 2025 wies das Bundesgericht  eine Klage der Swiss Home Finance AG wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die Berichterstattung des «Beobachters» ab. Der eingeklagte Artikel handelte von umstrittenen Geschäftspraktiken der Beratungsfirma. Der Hauptvorwurf lautete, Angestellte hätten Unterschriften von Kunden nachgezeichnet bzw. durchgepaust. Das Bundesgericht schützte das Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 31. Mai 2024 und hielt sämtliche vom «Beobachter» erhobenen Vorwürfe für erwiesen und die Berichterstattung durch das öffentliche Interesse als gerechtfertigt. Massgeblich für diese Einschätzung war u.a. ein Video, welches das Kopieren einer Unterschrift nahelegte. Medialex wird dieses medienrechtlich bedeutende Urteil in Bälde besprechen.

Unter «Aktuelle Entscheide» finden Sie die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, UBI-Entscheide und Stellungnahmen des Presserats. «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.

Der nächste Newsletter erscheint Anfang November.

Gute Lektüre wünscht Ihnen

Simon Canonica
Redaktor «Medialex»

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Medialex ist die schweizerische Fachzeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Sie erscheint als Newsletter im Monatsrhythmus (10x jährlich), open access, und enthält Untersuchungen und Brennpunkte zu medienrechtlichen Themen, aktuelle Urteile mit Anmerkungen, Hinweise auf neue medien- und kommunikationsrechtliche Urteile, UBI-Entscheide und Presseratsstellungnahmen sowie auf neue wissenschaftliche Publikationen und Entwicklungen in der Rechtsetzung.

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