Das Jahr 2024 förderte im Bereich des BGÖ eine rege Rechtsprechung der Eidgenössischen Gerichte zutage, wodurch das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene weiter an Relevanz und Schärfe gewonnen hat. Als deutlich weniger erfolgreich als in den Vorjahren erwies sich die Anrufung vermeintlicher Spezialbestimmungen anderer Bundesgesetze, welche das BGÖ ausschliessen. Hier griff das BVGer zu Recht...
Mesures provisionnelles à l’encontre d’un média à caractère périodique : du rôle de « chien de garde » de la presse
L'arrêt du Tribunal fédéral 5A_274/2024 du 11 novembre 2024 se prononce sur un domaine rarement traité par voie prétorienne, celui des mesures provisionnelles à l’encontre des médias à caractère périodique. L’intérêt de l’arrêt porte ainsi sur l’application détaillée des art. 28 CC et surtout 266 CPC. Selon cette dernière disposition, dans sa teneur en vigueur jusqu’au 31 décembre 2024, des...
Radio Alpin Grischa: ein fragwürdiger Entscheid
Zusammenfassung: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) entzog im Januar Roger Schawinski die ihm vom Bakom 2024 erteilte Konzession für Radio Alpin. Es stützt sein Urteil auf die Tatsache, dass es im Dossier zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs bei Radio Alpin angeblich einen Praktikanten bzw. eine Praktikantin zu viel gegeben habe und das geforderte Verhältnis von drei erfahrenen Redaktoren...
newsletter 02/25
Jüngst sind gleich mehrere medienrechtlich relevante Urteile publiziert worden. Besprechungen von drei dieser Entscheide finden Sie neu auf unserer Plattform:
- zum Quellenschutzurteil des Bundesgerichts in Sachen Corona-Leaks
- zu einem Zivilurteil aus Lausanne betr. Verdachtsberichterstattung
- zu einem Zürcher Urteil zur Öffentlichkeit von behördlichen WhatsApp-Posts.
Verdachtsberichterstattung: Eine risikoreiche Erleichterung für die Medien
Anstatt die Gelegenheit zu nutzen, sich mit der Verdachtsberichterstattung über Missstände in einem Unternehmen auseinanderzusetzen, weist das Bundesgericht eine Beschwerde auf Grund seiner strengen Anforderungen an die Begründungspflicht ab. In den vorinstanzlichen Urteilen wurde die geltende Praxis zur Verdachtsberichterstattung im Zusammenhang mit Straftaten undifferenziert auf einen Artikel...
Hoher Stellenwert für den Quellenschutz
Im Zusammenhang mit Covid-Geschäften des Bundesrates gelangten vertrauliche Informationen zum Ringier-Verlag. Kurz darauf kam es zu Hausdurchsuchungen beim Informanten und dem Ringier-CEO. Die beschlagnahmten Geräte bzw. die Daten wurden versiegelt. Die von der Bundesanwaltschaft verlangte Entsiegelung lehnte das zuständige Berner Gericht ab. Das Bundesgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde...
WhatsApp bei Behörden: Geheime Chats oder öffentliche Akten?
Das Verwaltungsgericht Zürich stellt in seinem Urteil VB.2023.00558 vom 24. Oktober 2024 klar, dass WhatsApp-Nachrichten nicht per se vom Anwendungsbereich des Informationszugangsrechts nach IDG ausgeschlossen sind. Es weist die Spitaldirektion des Universitätsspitals Zürich an, ein entsprechendes Einsichtsgesuch eines Journalisten zum Konflikt innerhalb der Herzchirurgie neu zu behandeln. Das...
newsletter 01/25
Fall Spiess-Hegglin c. Ringier: Rechtsanwalt Christoph Born analysiert das Urteil des Kantonsgerichts Zug betr. Gewinnherausgabe
Prof. Marc Jean-Richard-dit-Bressel schreibt zum verdienten rechtlichen Schutz des Untersuchungsgeheimnisses durch Art. 293 StGB.
Rechtsanwalt Markus Prazeller kritisiert Schreibverbote zum Zwecke des Gesundheitsschutzes.
Gewinnschätzung mit schalem Nachgeschmack und beschränkter Tragweite
Erstmals in der Schweiz hat ein Gericht ein Medienunternehmen dazu verpflichtet, einer Person wegen widerrechtlicher Verletzung in der Persönlichkeit den Gewinn herauszugeben. Das Kantonsgericht Zug hat in seinem Entscheid vom 22. Januar 2025 die Ringier AG verpflichtet, Jolanda Spiess-Hegglin rund CHF 300'000 zu bezahlen. Es befolgte dabei die Praxis des Bundesgerichts zur Gewinnherausgabe bei...
Das öffentliche Geheimhaltungsinteresse im Widerstreit mit dem Veröffentlichungsinteresse
Die Strafnorm «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» gemäss Art. 293 StGB greift in die Medienfreiheit ein und ist deshalb äusserst umstritten. Für die Abwägung von Geheimhaltungs- und Veröffentlichungsinteressen sind das Untersuchungsgeheimnis und das Kommissions- und Kollegialbehördengeheimnis zu unterscheiden. Der vorliegende Beitrag fokussiert auf das Untersuchungsgeheimnis...