Eine mit dem Legalitätsprinzip konforme, mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbare und dem Willen des historischen Gesetzgebers Rechnung tragende Interpretation von Art. 179quater StGB lässt nur den Schluss zu, dass eine Person, die eine jedermann ohne weiteres zugängliche Tatsache aus dem Privatbereich eines andern ohne dessen Einwilligung auf einen Bildträger aufnimmt oder eine solche Aufnahme...
1. Oktober 2019
Strafloser «Kamerablick» in die Privatsphäre eines anderen
01Oktober