Viel beschäftigter Presserat und zusätzliche Arbeit für die UBI
Liebe Leserin, lieber Leser
Das Bundesgericht hat sich im Urteil 2C_1023/2021 vom letzten November zur Zuständigkeit der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) geäussert. Diese soll nicht nur die Radio- und Fernsehsendungen von SRF programmrechtlich beurteilen, sondern auch Kommentare und deren Löschungen im übrigen publizistischen Angebot (üpA) der SRG. Mit der Löschung von Kommentaren oder dem Ausschluss von Personen von der Kommentarfunktion greife die SRG in die Meinungsäusserungsfreiheit der Betroffenen ein. Diesen müsse ein Rechtsweg offenstehen, der den Anforderungen der Bundesverfassung (Artikel 29a BV) genüge. Rechtsanwalt Oliver Sidler überzeugt das Urteil aus Lausanne nicht in jeder Hinsicht. Er bespricht den Entscheid im Beitrag «UBI muss Beschwerden zu Löschungen von Kommentaren durch die SRG behandeln».
Letztes Jahr fiel leider die Übersicht über die Spruchpraxis des Schweizer Presserates aus. Nun nimmt «Medialex» die Besprechung der wichtigen Stellungnahmen des Presserates wieder auf. Die Praxisübersicht für die Jahre 2021 und 2022 hat Rechtsanwalt Michael Schweizer verfasst. Sie trägt den Titel «Demonstrierende im Scheinwerferlicht, Schleichwerbung, streitende Ärzte und andere Episoden» und gibt einen Einblick in die thematische Vielfalt der behandelten Fälle. Sie reichen vom Evergreen «schwerer Vorwurf oder nicht?» oder dem Dauerbrenner Corona über unbeliebte journalistische Kommentare, Demonstrierende im Scheinwerferlicht und indiskrete Schleichwerbung bis hin zu streitenden Ärzten, streitbaren Professoren, überrumpelten Unternehmen oder unkollegialem Verhalten unter Medienschaffenden. Die grosse Zahl der eingegangenen Beschwerden in den beiden Jahren zeugt vom ungebrochenen Interesse an einer medienethischen Beurteilung von Medienbeiträgen.
Wie üblich finden Sie unter «Aktuelle Entscheide» die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, mit UBI-Entscheiden und den jüngsten Stellungnahmen des Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.
Der nächste Newsletter erscheint in der ersten Aprilwoche.
Gute Lektüre wünscht Ihnen
Simon Canonica
Redaktor «Medialex»