Newsletter 06/22

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Die Crux mit dem Bankengesetz

Liebe Leserin, lieber Leser

Im Februar 2022 veröffentlichte ein internationales Journalisten-Netzwerk unter dem Begriff «Suisse Secrets» Angaben zu Kunden der Credit Suisse. Das Netzwerk hatte von einer anonymen Quelle Unterlagen erhalten, diese analysiert und schliesslich unter Nennung von Kundennamen Berichte dazu veröffentlicht. Nicht mitgemacht hatten die Schweizer Medien, weil sie befürchteten, sich nach dem 2015 revidierten Bankengesetz (BankG) strafbar zu machen. Rechtsanwalt David Zollinger stellt im Beitrag «Die Verwendung von Bankdaten durch Medienschaffende» fest, dass nach der geltenden Regelung des BankG Bankdaten besser geschützt sind als beispielsweise Informationen aus dem gesundheitlichen Intimbereich einer Person. Er befasst sich sodann mit der Frage, wie «gefährlich» Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG für Medienschaffende tatsächlich ist, welche Verteidigungsmöglichkeiten existieren und welche Anpassungen allenfalls vorgenommen werden könnten, wenn die Schweizer Gesetzgebung die freie Berichterstattung der Medien auch in diesem Punkt stützen soll.

In einer weiteren Jahresübersicht zur medienrechtlichen Spruchpraxis befasst sich Rechtsanwalt Oliver Sidler mit der Rechtsprechung der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI im Jahr 2021. Unter dem Titel «Der Wunsch nach neutraler Berichterstattung im Lichte der programmrechtlichen Anforderungen» gelangt er zum Ergebnis, dass die Berichterstattung und Diskussion rund um das Coronavirus und Verschwörungstheorien wie auch der Wunsch nach neutraler, sachlicher und emotionsloser Berichterstattung die Entscheide der UBI im Berichtsjahr prägten.

In Teil 3 der Serie «Meine Diss» macht sich Rechtsanwalt Jascha Schneider-MarfelsGedanken über seine vor 20 Jahren erschienene Doktorarbeit mit dem Titel «Die Rundfunkgebühr in der Schweiz». Er hatte damals eine Reduktion der Radio- und Fernsehgebühren gefordert, damit mehr Raum für Wettbewerb entstehe. Heute aber herrsche auf den Redaktionen aus finanziellen Gründen Ressourcenmangel. Sich mit der Frage zu befassen, wie künftig Qualitätsjournalismus finanziert werden könne, sei im Interesse der Demokratie unerlässlich. Die «Halbierungsinitiative» gebe darauf keine Antwort.

Am 22. Juni 2022 hat das Kantonsgericht Zug einen weiteren Entscheid in der Causa Spiess-Hegglin gegen Ringier gefällt. Ringier muss gemäss dem Verdikt Informationen zur Eruierung und Abschätzung des durch persönlichkeitsverletzende Artikel über die Zuger Landammannfeier 2014 Zug erzielten Gewinns offenlegen, so u.a. die Page Impressions der Online-Artikel bis zu ihrer Löschung Ende 2018, Unique-Clients-Zahlen sowie Durchschnittswerte von Ad Impressions auf «Blick online». Medialex wird den Fall weiterverfolgen und bei Bedarf analysieren.

Wie üblich finden Sie unter «Aktuelle Entscheide» die Liste der neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteile der Bundesgerichte, UBI-Entscheide und der jüngsten Stellungnahmen des Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.

Der nächste Newsletter erscheint in der ersten Septemberwoche. Stiftungsrat und Redaktion von «Medialex» wünschen Ihnen einen schönen Sommer.

  Gute Lektüre wünscht Ihnen

Simon Canonica
Redaktor «Medialex»

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Medialex ist die schweizerische Fachzeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Sie erscheint als Newsletter im Monatsrhythmus (10x jährlich), open access, und enthält Untersuchungen und Brennpunkte zu medienrechtlichen Themen, aktuelle Urteile mit Anmerkungen, Hinweise auf neue medien- und kommunikationsrechtliche Urteile, UBI-Entscheide und Presseratsstellungnahmen sowie auf neue wissenschaftliche Publikationen und Entwicklungen in der Rechtsetzung.

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