Zusammenfassung: News für Journalist*innen und Presseverlage: Wer ohne Zustimmung einen vorbestehenden Text paraphrasiert, teils wörtlich übernimmt und eigenen Text hinzufügt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Das Handelsgericht Zürich entschied, dass ein derart strukturierter Artikel von blick.ch gelöscht werden muss, da keine Neugestaltung im Sinn des Urheberrechts vorgelegen haben soll. Da...
6. Mai 2022
Paraphrasieren ist (k)eine Neugestaltung – die Grenze des Schutzbereichs
06Mai