Newsletter 04/23

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Essenzielles zu den journalistischen Sorgfaltspflichten und ein auch für die Schweiz interessantes Urteil des EuGH

Liebe Leserin, lieber Leser

Journalistische Sorgfaltspflichten spielen im Spannungsfeld zwischen Medienfreiheit und Ansehensschutz, Unschuldsvermutung und freier Meinungsbildung eine zentrale Rolle. Für Medienschaffende ist es daher essenziell, diese Sorgfaltspflichten zu kennen. Deren Anforderungen, die teilweise nur schwer zu überblicken sind, können sich in verfassungs-, straf-, zivil- und wettbewerbsrechtlicher insicht sowie im Recht der elektronischen Medien und der Medienethik voneinander unterscheiden. Dennoch lassen sich Leitlinien erkennen, welche insbesondere die Verifizierung von Vorwürfen, die Anhörung von betroffenen Personen sowie Anforderungen an die Darstellung einer Publikation betreffen. Nora Camenisch setzt sich in ihrer Untersuchung «Sorgfaltspflichten zu kennen ist essenziell» mit dieser Thematik intensiv auseinander und bietet für den journalistischen Alltag zudem eine Checkliste für sorgfältiges Arbeiten an.
 
Im Beitrag mit dem Titel «La collecte de données en matière de télécommunications» bespricht Louis Wéry eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Vereinbarkeit des EU-Rechts mit einem deutschen Gesetz, das Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, dem Staat Daten über ihre Nutzer zur Verfügung zu stellen. Im Entscheid werden die Gründe für eine zulässige Verarbeitung solcher Daten analysiert, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Straftaten und der Verhütung von Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit. Der Autor überträgt im zweiten Teil seines Aufsatzes den vom EuGH behandelten Fall auf das Schweizer Recht und zeigt die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsordnungen auf.

Noch zwei administrative Hinweise:

– Die Medienrechtstagung, die wir am 23. Juni hatten durchführen wollen, kommt leider nicht zustande. Es gelang uns nicht, die geplanten Angebote der Veranstaltung mit dem Termin auf einen Nenner zu bringen. Wir nehmen im Herbst einen neuen Anlauf – mit einem oder mehreren Webinaren zu medienrechtlichen Themen.

– Definitiv in Ihre Agenda eintragen können Sie hingegen den jährlichen Medialex-Apéro Dieser findet dieses Jahr am Donnerstag, 9. November ab 17 Uhr in Zürich (Universitätsstrasse 100) statt. 

Wie üblich finden Sie unter «Aktuelle Entscheide» die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, mit UBI-Entscheiden und den jüngsten Stellungnahmen des Presserats. Und «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.

Der nächste Newsletter erscheint in der ersten Juniwoche.

Gute Lektüre wünscht Ihnen


Simon Canonica
Redaktor «Medialex»



 

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Über uns

Medialex ist die schweizerische Fachzeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Sie erscheint als Newsletter im Monatsrhythmus (10x jährlich), open access, und enthält Untersuchungen und Brennpunkte zu medienrechtlichen Themen, aktuelle Urteile mit Anmerkungen, Hinweise auf neue medien- und kommunikationsrechtliche Urteile, UBI-Entscheide und Presseratsstellungnahmen sowie auf neue wissenschaftliche Publikationen und Entwicklungen in der Rechtsetzung.

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