Ein freischaffender Publizist hatte sich in drei Kantonen unbefugteweise Zugang zu fünf Hühner-Mastbetrieben verschafft und dort Videoaufnahmen angefertigt. Im Rahmen der gegen ihn eingeleiteten Strafuntersuchung wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und weiterer Delikte gelangte er mit einer Beschwerde an das Bundesgericht, nachdem das Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung des bei ihm...
Medienschaffende müssen Geheimnisinteressen gut substantiieren können
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