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Gesamtzusammenhang, Kurzberichterstattungsrecht, Anonymisierungsgebot

Liebe Leserin, lieber Leser

2021 hatte die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR auf www.swissinfo.ch, ihrem internationalen Onlinedienst, einen Bericht in englischer Sprache mit dem Titel “Foreign ministry drops Glencore and other controversial sponsors” veröffentlicht. Die darin genannte Läderach (Schweiz) AG sah sich durch verschiedene Äusserungen in ihrer Persönlichkeit widerrechtlich verletzt und klagte. Sie gewann vor den kantonalen Instanzen und nun auch vor Bundesgericht. Im Beitrag «Die Dominanz des Gesamtzusammenhangs’» analysiert Rechtsanwalt Christoph Born das Urteil 5A_732/2024. Der Entscheid zeige überzeugend und realitätsnah auf, wie Haupttitel, Vorspann und Zwischentitel sowie die Strukturierung des Berichts und die Leserführung das Verständnis der Leserschaft in Bezug auf die eingeklagten Passagen prägten. Allerdings strapaziere das Bundesgericht am Ende den Begriff “Gesamtzusammenhang”, indem es gestützt darauf – jedoch ohne diesen konkret aufzuzeigen – die Löschung von Passagen billigte, die an sich nicht als persönlichkeitsverletzend eingestuft wurden.

Die Olympischen Winterspiele sind vorüber, die Fussbal-WM steht vor der Tür. Zur Sicherung der aktuell vieldiskutierten Vielfalt bei der Berichterstattung über solche Grossanlässe sieht – im Sinne eines Ausgleichsmechanismus – das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) für Programmveranstalter ein Kurzberichterstattungsrecht und für alle anderen Medien im Urheberrecht (URG) das Recht auf aktuelle Berichterstattung vor. Rechtsanwalt Jean Brogle bietet in seinem Beitrag «Wie wird die Medienvielfalt bei sportlichen Grossanlässen gewährleistet?» eine Übersicht über die konkrete Ausübung dieser Rechte durch Schweizer Medien. Zwar habe sich das Zusammenspiel zwischen der Exklusivrechteinhaberin SRG SSR und den privaten Schweizer TV- und Online-Medien einerseits und zwischen dem Veranstalter IOK und den Schweizer Medien andererseits etabliert, doch die Zahl der sportlichen Ereignisse mit dezentralen Strukturen wie die kommende Fussball-WM nehme weiter zu, während beim Publikum gesamthaft die Aufmerksamkeitsspanne abnehme. Auch wenn die mediale Vielfalt derzeit gesichert sei, habe es bei den differenzierten Berichterstattungsformaten im Sinne von Qualität statt Quantität noch Potential.

Der Präsident eines erstinstanzlichen Berner Regionalgerichts beschloss an der öffentlichen Hauptverhandlung gegen einen der schweren Körperverletzung angeklagten, bekannten, inzwischen im Ruhestand befindlichen Chirurgen, dass die mediale Berichterstattung über den Beschuldigten anonymisiert zu erfolgen habe, obwohl mehrere Medien dessen Namen schon in Berichten vor dem Prozess genannt hatten. Er stützte sich dabei auf ein vom kantonalen Obergericht erlassenes Informationsreglement der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Im Beitrag «Kann das urteilende Gericht die Anonymisierung des Beschuldigten anordnen, wenn der Fall öffentlich verhandelt wird?» untersucht Rechtsanwalt Hussein Noureddine die rechtlichen Voraussetzungen für ein behördliches Anonymisierungsgebot bei öffentlichen Gerichtsverhandlungen und für Sanktionen gegen akkreditierte Medienschaffende, die sich nicht daran halten. Er geht insbesondere der Frage nach, ob ein Reglement als Rechtsgrundlage für einen derartigen Eingriff in die von der Verfassung geschützte Medienfreiheit genügen kann – und verneint diese.  

Unter «Aktuelle Entscheide» finden Sie die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte,  UBI-Entscheide und Stellungnahmen des Presserats. «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.

Der nächste Newsletter erscheint in der Woche nach Ostern.

Gute Lektüre wünscht Ihnen

Simon Canonica
Redaktor «Medialex»

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