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Übersicht 2025 zur Praxis der UBI und wenig erfolgreiche Klagen von Palantir und Ex-Staatsrat Broulis

Liebe Leserin, lieber Leser

Am meisten Diskussionsstoff bot im Juni das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug in Sachen Spiess-Hegglin c. Ringier. Die Oberinstanz reduzierte die vom Kantonsgericht Zug letztes Jahr zugesprochene Gewinnherausgabe von rund 310’000 CHF auf 140’000 CHF, also um etwas mehr als die Hälfte. Die Gerichtskosten wurden neu zu gleichen Teilen auferlegt, und es gab keine Parteientschädigung für die Klägerin. Das Urteil ist auf der Website von Steiger Legal zu finden. Rechtsanwalt Christoph Born wird den Entscheid für «Medialex» zeitnah besprechen.

Neu finden Sie bei uns die Jahresübersicht 2025 zur Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI. Dr. Pierre Rieder stellt unter dem Titel «Paradigmenwechsel beim Vielfaltsgebot» fest, dass die UBI im Berichtsjahr ihre Praxis zum Vielfaltsgebot ausgeweitet und verschärft hat. Sie hiess eine Beschwerde gegen die fehlende Berichterstattung über die Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts bei SRF gut, denn das Vielfaltsgebot werde verletzt, wenn ein konzessionierter Veranstalter im zu beurteilenden Zeitraum nicht über ein relevantes Ereignis wie die Veröffentlichung dieser Protokolle informiere. Zahlreiche das Sachgerechtigkeitsgebot betreffende Fälle hatten der UBI zudem ermöglicht, ihre schon bisher reichhaltige Rechtsprechung zu dieser zentralen Bestimmung des Programmrechts weiter zu verdeutlichen.

«Ein Schuss in den Ofen» lautet die Überschrift der Besprechung eines aktuellen Urteils des Zürcher Handelsgerichts durch Rechtsanwalt Matthias Schwaibold. Strittig waren zwei umfangreiche Gegendarstellungsgesuche der Softwarefirma Palantir, dies nach zwei kritischen Berichten im Magazin «Republik». Vor Gericht drang Palantir nur bei einer von insgesamt 23 beanstandeten Textstellen durch. Der Autor der Urteilsanalyse hätte sogar auch die gutgeheissene Passage abgewiesen, da es dieser an der erforderlichen Betroffenheit und Knappheit gefehlt habe. Ganz generell zieht er das Fazit, dass das Verfahren Palantir nichts gebracht habe – ein Schuss in den Ofen eben.

Der dritte Beitrag setzt sich mit einem 261-seitigen (!) Urteil des Kantonsgerichts Waadt auseinander, mit dem eine Klage des früheren Finanzdirektors und heutigen Ständerats Pascal Broulis abgewiesen wurde, die sich gegen neun Artikel eines Tamedia-Journalisten und ein Interview mit diesem im Westschweizer Fernsehen gerichtet hatte. Der Journalist hatte harte Kritik am damaligen Finanzdirektor geübt, in erster Linie weil dieser gemeinsam mit einem in der Waadt pauschalbesteuerten Unternehmer Russland bereist hatte, aber auch wegen ungewöhnlichen steuerlichen Vorgängen. Im Entscheid, den ich im Beitrag  «Kritische Berichterstattung war rechtens» bespreche, gelangt das Kantonsgericht – teils im Gegensatz zur Vorinstanz – zum Ergebnis, der Journalist habe die Grenzen des von der Meinungs- und Medienfreiheit geschützten Informationsauftrags nicht überschritten. Bekannte Persönlichkeiten müssten gegenüber Medienpublikationen mehr Toleranz zeigen als andere Personen. «Medialex» verfolgt den Fall weiter, falls Broulis Beschwerde beim Bundesgericht erhebt, womit wohl zu rechnen ist.

Unter «Aktuelle Entscheide» finden Sie die Liste mit neu publizierten medienrechtlich relevanten Urteilen der Bundesgerichte, UBI-Entscheiden und Stellungnahmen des Presserats. «Neue Literatur» bietet Ihnen einen Überblick über neu erschienene wissenschaftliche Publikationen zum Medienrecht.

Ich wünsche Ihnen einen schönen, aber nicht zu heissen Sommer. Der nächste Newsletter erscheint Ende August.

Simon Canonica
Redaktor «Medialex»

P.S.: Reservieren Sie den Termin für den traditionellen «medialex»-Apéro. Dieser findet dieses Jahr am Donnerstag, 29. Oktober, ab 17.00 Uhr in Zürich statt. Der genaue Ort wird noch bekanntgegeben.

 

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Medialex ist die schweizerische Fachzeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Sie erscheint als Newsletter im Monatsrhythmus (10x jährlich), open access, und enthält Untersuchungen und Brennpunkte zu medienrechtlichen Themen, aktuelle Urteile mit Anmerkungen, Hinweise auf neue medien- und kommunikationsrechtliche Urteile, UBI-Entscheide und Presseratsstellungnahmen sowie auf neue wissenschaftliche Publikationen und Entwicklungen in der Rechtsetzung.

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